AU-Reform 2026: Kann man sich noch telefonisch krankschreiben lassen?

Telefonische Krankschreibung 2026: Wer sie nutzen kann, wie lange sie gilt und wann die Regelung abgeschafft werden soll.
Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpaDie telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Noch ist es aber nicht so weit. Wer nur leicht erkrankt ist, kann sich weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen telefonisch vom Arzt krankschreiben lassen. Einen konkreten Termin für das Ende der Regelung gibt es bislang nicht. Darauf weist auch die Bundesregierung ausdrücklich hin. Zwar haben sich die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD Anfang Juli 2026 darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Bis die geplante Änderung tatsächlich umgesetzt ist, gelten jedoch die bisherigen Regeln weiter.
Wann ist eine telefonische Krankschreibung möglich?
Eine Krankschreibung per Telefon kommt vor allem bei leichten Erkrankungen infrage, etwa bei unkomplizierten grippalen Infekten. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient der Arztpraxis bereits persönlich bekannt ist. Ob ein Telefonat ausreicht, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Im Gespräch werden die Beschwerden abgefragt. Bestehen Zweifel oder sprechen die Symptome für eine Erkrankung, die untersucht werden sollte, kann die Praxis einen persönlichen Termin verlangen.
Die erstmalige telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann für höchstens fünf Kalendertage ausgestellt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Entscheidung liegt beim behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin.
Kann die telefonische Krankschreibung verlängert werden?
Wurde die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits telefonisch ausgestellt, kann sie grundsätzlich nicht einfach telefonisch verlängert werden. Für eine Folgebescheinigung ist dann ein Praxisbesuch erforderlich. Anders sieht es aus, wenn die erste Krankschreibung nach einer persönlichen Untersuchung in der Praxis ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine weitere Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch telefonisch festgestellt werden.
Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit einer Krankschreibung über eine Videosprechstunde. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums können bereits in der Praxis bekannte Patientinnen und Patienten über eine Videosprechstunde derzeit für bis zu sieben Tage erstmalig krankgeschrieben werden. Bei bislang unbekannten Patienten sind bis zu drei Tage möglich.
Können Eltern ihr krankes Kind telefonisch krankschreiben lassen?
Auch für erkrankte Kinder kann eine ärztliche Bescheinigung telefonisch ausgestellt werden. Sie wird beispielsweise benötigt, wenn berufstätige Eltern Kinderkrankengeld beantragen möchten. Die Voraussetzungen ähneln denen für Erwachsene. Das Kind muss der Praxis bereits bekannt sein, die Erkrankung darf nicht schwer sein und die Ärztin oder der Arzt muss zu dem Schluss kommen, dass eine persönliche Untersuchung nicht erforderlich ist. Die Bescheinigung kann telefonisch für bis zu fünf Werktage ausgestellt werden.
Muss der Arbeitgeber trotzdem informiert werden?
Ja. Dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung inzwischen elektronisch übermittelt wird, ändert nichts an der Pflicht des Beschäftigten, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Für gesetzlich Versicherte übermittelt die Arztpraxis die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die entsprechenden Daten anschließend elektronisch bei der Krankenkasse ab. Einen klassischen „gelben Schein“ müssen Beschäftigte in der Regel nicht mehr selbst beim Arbeitgeber einreichen.
Wann wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft?
Genau das ist derzeit noch offen. Die Koalitionsparteien haben sich politisch darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Gleichzeitig soll künftig grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag erforderlich sein. Die konkrete Ausgestaltung steht jedoch noch aus. Die Bundesregierung stellte Anfang Juli klar, dass die Vereinbarung der Koalitionsspitzen noch nicht mit einer bereits geltenden gesetzlichen Neuregelung gleichzusetzen ist. Details müssen erst ausgearbeitet und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt werden.
