Die Rente mit 70
: Könnte sie tatsächlich Realität werden?

Die Bundesregierung will die gesetzliche Rente grundlegend reformieren. Auch das Renteneintrittsalter soll erhöht werden. Heißt das, die Rente mit 70 kommt?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Rente: ARCHIV - 27.06.2023, Sachsen, Leipzig: Eine Seniorin geht mit ihrem Rollator über einen Wochenmarkt.  (zu dpa: «Renten in Sachsen-Anhalt zählen zu den niedrigsten») Foto: Jan Woitas/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Müssen die Menschen bald länger arbeiten?

Jan Woitas/dpa

Nach Angaben der Bundesregierung soll die Rentenreform bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet werden. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete sie als „zweite große Reform nach der Gesundheitsreform“.

Zu den Empfehlungen gehört auch eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Eine feste „Rente mit 70“ schlägt die Kommission allerdings nicht vor. Aus ihrem Modell lässt sich dennoch berechnen, wann die Regelaltersgrenze unter bestimmten Annahmen 70 Jahre erreichen könnte.

Keine feste Rente mit 70 vorgesehen

Nach geltendem Recht steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre. Dieser Prozess endet 2031 mit dem Geburtsjahrgang 1964.

Für die Zeit danach empfiehlt die Alterssicherungskommission, das Rentenalter an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Steigt die Lebenserwartung weiter, soll auch die Regelaltersgrenze langsam steigen. Bleibt die Lebenserwartung dagegen stabil oder entwickelt sie sich schwächer als erwartet, müsste das Rentenalter entsprechend langsamer oder überhaupt nicht angehoben werden.

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Es geht somit nicht um einen einmaligen Sprung von 67 auf 70 Jahre, sondern um eine schrittweise Entwicklung über mehrere Jahrzehnte.

So soll die Kopplung funktionieren

Die Kommission schlägt vor, eine steigende Lebenserwartung im Verhältnis zwei zu eins auf Arbeits- und Rentenphase aufzuteilen.

Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung um ein Jahr, sollen die Menschen nach diesem Modell acht Monate länger arbeiten, zugleich aber durchschnittlich vier Monate länger Rente beziehen.

Damit soll das heutige Verhältnis zwischen Erwerbsleben und Rentenzeit ungefähr erhalten bleiben. Die Kommission geht vereinfacht von rund 40 Jahren Erwerbsphase und etwa 20 Jahren Rentenbezug aus.

Nach den mittleren Annahmen zur Lebenserwartung würde die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 zunächst um ungefähr sechs Monate steigen: von 67 auf 67 Jahre und sechs Monate.

Rente mit 70 rechnerisch um das Jahr 2091

Der Bericht nennt kein konkretes Jahr, in dem die Regelaltersgrenze 70 Jahre erreichen würde. Er enthält jedoch die Annahme, dass das Rentenalter bei der erwarteten Entwicklung der Lebenserwartung ungefähr alle zehn Jahre um sechs Monate steigen könnte.

Wird dieses Tempo rechnerisch fortgeschrieben, ergibt sich folgende Entwicklung:

  • 2031: 67 Jahre
  • 2041: 67 Jahre und sechs Monate
  • 2051: 68 Jahre
  • 2061: 68 Jahre und sechs Monate
  • 2071: 69 Jahre
  • 2081: 69 Jahre und sechs Monate
  • 2091: 70 Jahre

Unter diesen Annahmen könnte die Regelaltersgrenze von 70 Jahren also ungefähr 2091 erreicht werden. Betroffen wäre grob der Geburtsjahrgang 2021.

Diese Jahreszahl ist allerdings keine ausdrückliche Prognose der Alterssicherungskommission. Sie ist eine rechnerische Fortschreibung des von der Kommission beschriebenen Tempos.

Die ersten Änderungen könnten ab 2032 greifen

Die vorgeschlagene Regelung soll nach Vorstellung der Kommission ab 2032 wirksam werden. Dann erreicht der Geburtsjahrgang 1965 das Alter von 67 Jahren.

Für diesen und die folgenden Jahrgänge könnte sich die Regelaltersgrenze erstmals über 67 Jahre hinaus verschieben. Die Erhöhung soll dabei schrittweise erfolgen. Wie viele zusätzliche Monate jeweils gelten, müsste gesetzlich festgelegt werden.

Die Kommission verlangt einen Vorlauf von mindestens fünf Jahren. Betroffene sollen also rechtzeitig wissen, wann ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht ist.

Kein vollständig automatischer Mechanismus

Die Kopplung an die Lebenserwartung soll nicht ungeprüft über Jahrzehnte weiterlaufen. Die Kommission empfiehlt regelmäßige Kontrollen durch das Parlament oder ein Gremium wie den Sozialbeirat.

Dabei soll geprüft werden, ob die ursprünglichen Annahmen weiterhin stimmen. Maßgeblich wäre insbesondere die tatsächliche Entwicklung der Lebenserwartung. Auch gesundheitliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen könnten bei politischen Entscheidungen eine Rolle spielen.

Die Hochrechnung bis 2091 ist daher mit erheblicher Unsicherheit verbunden. Je weiter der Blick in die Zukunft reicht, desto weniger verlässlich ist eine konkrete Jahreszahl.

Höheres Rentenalter soll Finanzen stabilisieren

Die Kommission begründet die Empfehlung vor allem mit der demografischen Entwicklung. In Zukunft stehen voraussichtlich mehr Rentenbeziehende einer kleineren Zahl von Beitragszahlenden gegenüber. Längere Erwerbszeiten würden zusätzliche Beiträge bringen und gleichzeitig die Dauer des Rentenbezugs begrenzen.

Nach Berechnungen im Bericht könnte eine Verschiebung des tatsächlichen Renteneintritts um sechs Monate den Beitragssatz zur Rentenversicherung um etwa 0,35 bis 0,5 Prozentpunkte entlasten. Gleichzeitig könnte das Sicherungsniveau um etwa 0,3 bis 0,5 Prozentpunkte höher ausfallen. Die konkrete Wirkung hängt allerdings davon ab, ob ältere Beschäftigte tatsächlich länger arbeiten können und entsprechende Arbeitsplätze vorhanden sind.

Härtefälle sollen berücksichtigt werden

Die Kommission weist darauf hin, dass nicht alle Menschen gleich lange arbeiten können. Gesundheit, Beruf, Einkommen und bisheriger Erwerbsverlauf beeinflussen sowohl die Arbeitsfähigkeit als auch die Lebenserwartung.

Deshalb empfiehlt sie begleitende Regelungen für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Altersgrenze tätig sein können. Dazu gehören stärkere Prävention und Rehabilitation sowie ein erleichterter Rentenzugang für gesundheitlich besonders belastete Menschen in rentennahen Jahrgängen.

Rente mit 70 bleibt eine langfristige Möglichkeit

Eine allgemeine Rente mit 70 würde nach dem Modell der Alterssicherungskommission nicht kurzfristig eingeführt. Bei einer gleichmäßigen Anhebung um sechs Monate pro Jahrzehnt wäre sie erst ungefähr 2091 erreicht.

Ob es tatsächlich dazu kommt, hängt vor allem von der künftigen Lebenserwartung und den politischen Entscheidungen der kommenden Jahrzehnte ab. Zunächst geht es um deutlich kleinere Schritte: Ab 2032 könnte die Regelaltersgrenze langsam über 67 Jahre hinaus steigen.