Telefonische Krankschreibung: Wie lange ist sie noch zulässig?

Schon bald soll die telefonische Krankschreibung der Vergangenheit angehören.
Hannes P Albert/dpaAm 2. Juli hat die Bundesregierung angekündigt, die telefonische Krankschreibung abschaffen zu wollen. Zudem soll künftig gesetzlich vorgeschrieben werden, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Wann wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft?
Aktuell ist es weiterhin möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Das gilt so lange, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, das diese Möglichkeit abschafft.
Bundeskanzler Friedrich Merz betonte am 2. Juli in einer Sondersendung von „Maybrit Illner“, dass die entsprechenden Gesetze noch im Herbst im Bundestag beraten werden sollen. Daher erscheint es realistisch, dass die telefonische Krankschreibung frühestens zum 1. Januar 2027 abgeschafft wird. Der genaue Zeitpunkt hängt jedoch davon ab, wie lange der Gesetzgebungsprozess dauert.
Bis dahin gelten die aktuellen Regeln. Demnach können sich Patienten für bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankschreiben lassen.
Vermutlich wird in diesem Zusammenhang auch die Pflicht eingeführt, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Allerdings soll es weiterhin Ausnahmen auf betrieblicher Ebene geben. Unternehmen könnten demnach selbst entscheiden, ab welchem Krankheitstag sie eine Bescheinigung verlangen.
Alternativen zur telefonischen Krankschreibung
Sollte die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden, besteht weiterhin die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Videosprechstunde von einem Arzt krankschreiben zu lassen. Auf diese Weise müssen die Patienten das Haus nicht verlassen.
Mittlerweile gibt es zahlreiche Online-Anbieter, die entsprechende Videosprechstunden vermitteln. Andernfalls bleibt nur der persönliche Besuch in einer Arztpraxis.
Warum soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden?
Die Bundesregierung begründet die geplante Abschaffung vor allem mit den wirtschaftlichen Folgen hoher Krankenstände. Nach Ansicht von Bundeskanzler Friedrich Merz führen lange Abwesenheiten zu zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen und schwächen deren Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Rückkehr zur persönlichen oder digitalen ärztlichen Untersuchung soll offenbar sichergestellt werden, dass Krankschreibungen wieder stärker kontrolliert werden. Merz bezeichnete die Maßnahme selbst als „harte Entscheidung“, erklärte jedoch, Deutschland könne sich diesen Wettbewerbsnachteil nicht länger leisten.

