AfD erstattet Anzeige gegen Friedrich Merz: Die Aussage des Kanzlers im Wortlaut

Bundestag - Generalaussprache: 09.09.2026, Berlin: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nimmt an der Generaldebatte im Rahmen der Haushaltsberatungen im Bundestag teil. Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Kay Nietfeld/dpaDie AfD-Bundestagsfraktion hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz gestellt. Sie wirft ihm eine „verleumderische Beleidigung“ vor. Auslöser ist eine Aussage des CDU-Politikers während der Generaldebatte zum Bundeshaushalt 2027 am 9. September im Deutschen Bundestag. Doch was hat Merz tatsächlich gesagt?
Der Wortlaut lässt sich anhand des offiziellen Redemanuskripts der Bundesregierung nachvollziehen. Demnach hielt Merz seine Rede am 9. September 2026 vor dem Bundestag.
Merz sprach über „Remigration“
Die umstrittene Passage fiel, als der Kanzler über die wirtschaftliche Lage und insbesondere das Handwerk sprach. Merz verwies zunächst auf Probleme wie Bürokratie, hohe Arbeits- und Energiekosten sowie Steuern. Anschließend lenkte er den Blick auf Beschäftigte mit Migrationshintergrund.
Wörtlich sagte Merz:
„Aber, meine Damen und Herren, im Handwerk arbeiten auch Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Sie propagieren hier ‚Remigration‘, was ja nichts anderes ist als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft, nichts anderes.“
Unmittelbar danach wiederholte der Kanzler die Aussage noch einmal: „Das Wort ‚Remigration‘ ist nichts anderes als ein Synonym für ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe.“
Was Merz anschließend ausführte
Für die Einordnung ist allerdings auch der folgende Teil der Rede relevant. Merz wandte sich an AfD-Chef Tino Chrupalla und verwies darauf, dass dieser selbst aus dem Handwerk komme. Jeder sechste Beschäftigte im Handwerk habe einen ausländischen Pass, sagte der Kanzler.
Merz stellte anschließend die These auf, dass eine von der AfD betriebene „Remigrationspolitik“ dazu führen würde, dass auch in Deutschland arbeitende Menschen das Land verlassen müssten. Ohne diese Beschäftigten könnten nach seiner Darstellung unter anderem Handwerksbetriebe, Pflegeheime, Krankenhäuser und Gaststätten nicht mehr funktionieren.
Danach grenzte Merz seine eigene migrationspolitische Position davon ab. Es gebe in Deutschland Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht, und es müsse mehr abgeschoben werden, sagte er. Zugleich müsse aber zwischen diesen Personen und Menschen unterschieden werden, die in Deutschland arbeiteten und zum Wohlstand beitrügen. Letztere seien in Deutschland willkommen.
AfD sieht darin strafbare Beleidigung
Genau gegen diese Gleichsetzung richtet sich die Strafanzeige der AfD-Bundestagsfraktion. Deren Parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar Stephan Brandner erklärte am 10. September, Merz habe mit seiner Rede „eine Grenze überschritten, diesmal jedoch strafrechtlich relevant“.
Brandner wirft dem Kanzler vor, die AfD-Fraktion und ihre Abgeordneten mit einer haltlosen Anschuldigung zu überziehen. Nach Darstellung des AfD-Politikers bedeute der Vorwurf einer „ethnischen Säuberung“ in letzter Konsequenz, der Partei Vertreibungen und Morde zu unterstellen.
Brandner vertritt zudem die Auffassung, Merz könne sich bei der Äußerung nicht auf die parlamentarische Indemnität berufen, weil es sich seiner Ansicht nach um eine verleumderische Beleidigung handele. Ob diese rechtliche Bewertung trägt, ist mit der Erstattung einer Strafanzeige jedoch keineswegs entschieden. Eine Strafanzeige führt zunächst lediglich dazu, dass die zuständigen Behörden den Sachverhalt prüfen können.
Bundesregierung verteidigte die Aussage
Bereits am Tag der Rede wurde die Formulierung in der Regierungspressekonferenz thematisiert. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte auf eine entsprechende Frage, Merz habe auf den von der AfD propagierten Begriff „Remigration“ in seiner Breite abgehoben. Die Bundesregierung stehe für eine Migrationspolitik, die die Menschenwürde achte. Kornelius bezeichnete die Äußerung des Kanzlers vor diesem Hintergrund als „angemessen“. Einen Zusammenhang mit einem möglichen AfD-Verbotsverfahren wollte er ausdrücklich nicht herstellen.
