Amoklauf von Winnenden und Wendlingen In Erinnerung an die Ermordeten
Am 11. März 2009 sind bei dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen 15 Menschen ums Leben gekommen, der 17-jährige Täter richtete sich selbst. Am Mittwoch wird in Winnenden vor dem Mahnmal an der Albertviller Straße der Opfer gedacht.
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Für jedes Opfer des Amoklaufs von Winnenden und Wendlingen wird seit dem vergangenen Jahr während der Gedenkstunde eine weiße Rose auf das Mahnmal gestellt.
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11. März 2009: Schüsse fallen in der Albertville-Realschule in Winnenden. Der 17-jährige Tim K. tötet mit der Waffe und der Munition seines Vaters neun Schülerinnen und Schüler sowie drei Lehrerinnen seiner ehemaligen Schule.
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Auf seiner Flucht nach Wendlingen tötet Tim K. drei weitere Menschen – und erschießt sich schließlich selbst. Die Zahl der Todesopfer beläuft sich am Ende auf 15, 14 Menschen werden verletzt.
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Nach der Tat herrschen Trauer und Entsetzen in Wendlingen und Winnenden. Bei Trauerfeiern geben die Menschen ihren Gefühlen Ausdruck.
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12. März 2009: Bereits einen Tag nach dem Amoklauf beginnen Ermittlungen gegen den Vater von Tim K. wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht. Nur vier Tage später leitet die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung ein. Es lägen konkrete Anhaltspunkte vor, dass die Eltern Kenntnis von den psychischen Problemen ihres Sohnes hatten, heißt es.
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27. November 2009: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Vater. Sie lautet auf fahrlässige Tötung in 15 Fällen, mehrfache fahrlässige Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
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6. Mai 2010: Das Landgericht Stuttgart lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft zu. Der Vater muss sich zunächst wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Zu Beginn des Prozesses verkündet der Vorsitzende Richter, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht kommt.
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10. Februar 2011: Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf wird der Vater des Täters unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Bild der Vorsitzende Richter Reiner Skujat (r.) und der Beisitzer Georg Böckenhoff.
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30. April 2012: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hebt das Urteil gegen den 53-Jährigen auf. Als Begründung nannten die Richter in dem Beschluss vom 22. März: Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine Familientherapeutin als wichtige Zeugin zu befragen (Az.: 1 StR 359/11).
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14. November 2012: Der zweite Prozess beginnt. Der angeklagte Vater des Amokschützen hüllt sich wieder in Schweigen. Im Bild die Verteidiger (v.l.) Elisabeth Unger-Schnell, Hubert Gorka und Hans Steffan.
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Dezember 2012 / Januar 2013: Im Prozess verweigert die Schlüsselzeugin weitere Angaben. Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden kritisiert die Zivilklage von Jörg K. gegen das Klinikum in Weinsberg. Der Vater möchte erreichen, dass das Klinikum bis zu 8,8 Millionen Euro an möglichen Schadensersatz-Zahlungen übernehmen muss.
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Januar 2013: Die Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung für den Vater des Täters. Die Verteidiger des Angeklagten (im Bild) fordern Straffreiheit. Im Schlusswort spricht der Angeklagte allen Opfern und Angehörigen sein Mitgefühl aus.
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1. Februar 2013: Jörg K. wird zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
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Im Juli 2013 beginnt der erste Zivilprozess um Schadenersatz. Die Witwe eines der 15 Opfer fordert vom Vater des Amokläufers Tim K. Unterhaltszahlungen und Bestattungskosten in Höhe von rund 80 000 Euro. Im November 2013 beantragen zunächst beide Parteien, das Verfahren ruhen zu lassen. Neben der Witwe streben mehrere Privatleute klagen gegen den Vater von Tim K. an. Es geht um mehrere 100 000 Euro. Mittlerweile haben sich die Parteien außergerichtlich geeinigt. Das Geld stammt aus der privaten Haftpflichtversicherung des Vaters.
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Im September 2013 verkündet die Stadt Winnenden, den Vater von Tim K. zu verklagen. Sie Schadenssumme beläuft sich auf 9,4 Millionen Euro. Außergerichtlich ist man bis zu diesem Zeitpunkt zu keiner Einigung gekommen. Da die Ansprüche der Stadt Ende 2013 verjähren, erhebt die Stadt Klage beim Landgericht Stuttgart. Zunächst hatte sie ihre Forderungen hinter denen der Angehörigen der Opfer zurückgestellt. Im Februar 2014 beantragt die Stadt Winnenden einen Mahnbescheid gegen die Eltern von Tim K.. Der Schadenersatz wird für den Umbau und die Umgestaltung der Albertville-Schule gefordert. Im Dezember 2014 stimmt die Stadt einem Vergleich des Landgerichts Stuttgart zu. Sie erhält von der Haftpflichtversicherung des Vaters von Tim K. 400 000 Euro.
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Neben der Stadt Winnenden klagt auch die Unfallkasse Baden-Württemberg vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Eltern von Tim K. Sie fordert eine Million Euro für Heilbehandlungen bei Schülern, Eltern und Lehrern. Im Februar 2015 ist der Schadenersatz-Prozess der Unfallkasse gegen die Eltern noch nicht beendet. Ein Vergleich über 100 000 Euro war geplatzt. Nun steht die Summe von 130 000 Euro im Raum.
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Parallel zu den Schadenersatz-Prozessen gegen die Eltern von Tim K. fordert der Vater von der Psychatrie Weinsberg, die Hälfte der Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe zu übernehmen. Er wirft den Therapeuten des Klinikums vor, ihn und seine Frau nicht früh genug auf den prekären psychischen Zustand ihres Sohns und auf dessen Tötungsfantasien hingewiesen zu haben. Zuvor hatte der Vater gegen seine Rechtschutzversicherung geklagt, weil diese eine Klage gegen die Klinik abgelehnt hatte wegen wenig Aussicht auf Erfolg. Das Landgericht Stuttgart entscheidet jedoch, die Klage könne Erfolg habe, in diesem Fall müsse die Rechtschutzversicherung einspringen.
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Am 11. März 2014 jährt sich der Amoklauf von Winnenden zum fünften Mal. Eine Woche zuvor wird die Skulptur „Gebrochener Ring“ des Bildhauers Martin Schöneich im Stadtgarten in Winnenden aufgestellt. Dort gedenken zahlreiche Menschen der Opfer des Amoklaufs.
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Zeitgleich zum fünften Gedenktag klagt der Vater von Tim K. in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Bild-Zeitung. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil die Zeitung Bilder von ihm gedruckt habe, die seiner Auffassung nach nicht ausreichend gepixelt gewesen wären. Im April 2014 weist das Gericht die Klage auf Schadenersatz zurück.