BGH-Urteil Werbung für „bekömmliches“ Bier verboten
Seit Jahren schwelt der Streit darüber, ob Brauer für „bekömmliches“ Bier werben dürfen. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Schlusstrich gezogen.
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Brauer dürfen nicht mit „bekömmlichem“ Bier werben.
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Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle, ist vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe unterlegen.
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Der Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen den Leutkircher Traditionsbetrieb erwirkt und die Werbung mit dem Begriff „bekömmlich“ untersagt.
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Daraufhin hatte die Brauerei ihre Etiketten verändern müssen.
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Der Streit beschäftigt die Gerichte seit mehreren Jahren, nun hat der Erste Zivilsenat beim Bundesgerichtshof letztinstanzlich entschieden.