Bundesverfassungsgericht zur Suizidhilfe Das Karlsruher Urteil ist ein Paukenschlag
Das Bundesverfassungsgericht hat eine der weitreichendsten Entscheidungen der letzten Jahre getroffen. Jeder hat ein Recht zu sterben, wann er will. Die Folgen sind immens, kommentiert Christian Gottschalk.
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Das Bundesverfassungsgericht erlaubt Beihilfe zum Suizid – und kippt ein Gesetz, das genau das verbietet.
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Der Bundestag hat „geschäftsmäßige“ Beihilfe zum Suizid verboten ...
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... dieses Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht gekippt.
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Geklagt hatten Vertreter von professionellen Sterbehelfern und schwer kranke Menschen.
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Der Präsident Andreas Voßkuhle hat das Urteil verkündet.
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Die Folgen des Urteils sind weitreichend.