Einsatz vom 30. September Polizei missachtet ihre eigenen Vorschriften
Der Einsatz von Pfefferspray gegen Kinder ist unzulässig, trotzdem kam es am 30. September im Schlossgarten in mehreren Fällen dazu.
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Die Demonstranten im Park hatten damit gerechnet, weggetragen zu werden. Wasserwerfer erwarteten sie nicht.