Gesetzliche Ruhezeiten Das gilt für Baden-Württemberg
Lärm nervt, zu viel Lärm macht krank. Doch was ist erlaubt und was schon verboten? Wir klären über gesetzliche Ruhezeiten und zulässige Lärmbelästigungen in Baden-Württemberg auf.
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Lärm kann schnell zur Belästigung werden.
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Ein Flüstern mit einer Lautstärke von 30 Dezibel (dB) kann als Lärm wahrgenommen werden und bereits den Schlaf stören.
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Bei 60 dB (normales Gespräch, leises Radio) stören die Konzentration; erste Belastungsreaktionen treten auf.
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Eine angeregte Unterhaltung erreicht bereits einen Wert um 75 dB.
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80 dB (Hauptverkehrsstraße) bedeuten ein erhöhtes Herz-Kreislauf-Risiko bei dauernder Belastung.
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Schwerlastverkehr ist nicht nur eine Belastung für die Umwelt, sondern schädigt mit 95 dB auch massiv das Gehör.
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Viele Motorräder sind nicht lauter als 78 dB, das entspricht dem EU-Grenzwert.
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Aus einer seitlichen Entfernung von 300 Metern bringt es ein Airbus 320 beim Start auf 85 dB.
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100 dB werden von einer Kreissäge oder bei einem Rockkonzert erreicht und führen bei jahrelanger Dauerbelastung zu Gehörschäden.
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100 dB wie in einer lauten Fabrikhalle, von einer Kreissäge oder einem Presslufthammer können bei jahrelanger Belastung Gehörschäden zur Folge haben.
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Die Intensität einer Autohupe wird mit 110 dB veranschlagt.
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In einer Diskothek werden Werte bis zu 120 dB erreicht.
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Ein startender Düsenjet in 100 Meter Entfernung bringt es auf 125 dB.
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Genauso laut ist eine Trillerpfeife, deren Dauergeräusch in nächster Nähe schon nach kurzer Zeit zu möglichen Gehörschäden führen kann.
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160 dB (Gewehrschuss in Mündungsnähe) führen zu Gehörschäden schon bei einmaliger Einwirkung.