Reise Waffen, Muscheln, Schlangen - Welche Souvenirs der Zoll entdeckt
Souvenirs erinnern nach dem Urlaub noch lange an die schönsten Tage des Jahres. Doch bei der Auswahl der Mitbringsel ist Vorsicht geboten. Nicht alles darf so einfach mit nach Hause.
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Wer aus dem Urlaub kommt, muss darauf achten, dass seine Mitbringsel nicht gegen Zollvorschriften verstoßen. Das gilt insbesondere für Einreisen aus einem Nicht-EU-Staat. Eine Auswahl der Regelungen im Überblick.
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Auch für größere Summen Bargeld gelten Zollbestimmungen: "Bei der Einreise in die EU müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden", heißt es auf der Homepage des Zolls.
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Verschiedene als gefährlich eingestufte Hunderassen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Heimtiere müssen unter anderem über eine gültige Tollwutschutzimpfung verfügen.
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Besonders aufpassen müssen Urlauber bei Souvenirs, die aus Tierteilen hergestellt wurden. Sie fallen oftmals unter das Artenschutzgesetz. "Bei der Mitnahme von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen droht nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe", warnt der Zoll.