Dienstort Auschwitz-Birkenau Staatsanwaltschaft Stuttgart klagt früheren SS-Wachmann an
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage wegen Beihilfe zum Mord gegen einen 94-Jährigen aus dem Raum Mannheim. Der ehemalige SS-Mann soll durch seine Tätigkeit den Tötungsbetrieb im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau am Laufen gehalten haben.
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Blick durch den Stacheldrahtzaun ins KZ Auschwitz-Birkenau
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen einen 94-jährigen SS-Wachmann erhoben. Jetzt muss das Landgericht Mannheim prüfen, ob es die Verhandlung gegen ihn eröffnet.
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Mit dem Prozess gegen John Demjanjuk änderte sich die Rechtsauffassung hinsichtlich der Beihilfe zum Mord in den Konzentrationslagern. Wegen seiner Tätigkeit im Lager Sobibor wurde er 2011 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil Demjanjuk vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2012 starb.
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Oskar Gröning, der sogenannte Buchhalter von Auschwitz, wurde 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.
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Bis kurz vor seinem Tod kämpfte Oskar Gröning gegen seine Inhaftierung. Trotz seines hohen Alters galt er als haftfähig. Über sein Gnadengesuch musste die niedersächsische Justizministerin nicht mehr entscheiden, da er am 9. März 2018 starb.
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Mit seiner Entscheidung, dass Oskar Gröning zu Recht wegen der Beihilfe zum Mord verurteilt wurde, bestätigte der BGH die neue Rechtsauffassung.
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Reinhold Hanning wurde 2016 vom Landgericht Paderborn wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er starb im Alter von 95 Jahren im Jahr 2017, bevor sein Urteil rechtskräftig wurde.
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Jens Rommel leitet die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Ihre Vorermittlungen gegen mögliche NS-Täter gibt sie an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiter.