Urteil im Dreisam-Mord Verteidiger von Hussein K. legt Revision ein
Der Pflichtverteidiger von Hussein K. will nach der Urteilsverkündung im Freiburger Mordprozess Revision einlegen. Er plädiert wohl auf verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten.
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Der Verteidiger will gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg Revision einlegen.
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Ein Papierherz mit der Aufschrift „Liebe Maria, wir werden dich niemals vergessen“ hängt in der Nähe des Tatorts am Fluß Dreisam an einem Baum.
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Der Flüchtling hatte der jungen Frau im Oktober 2016 aufgelauert, sie bewusstlos gewürgt, mehrfach vergewaltigt. Sie ertrank, nachdem er sie im Wasser der Dreisam abgelegt hatte.
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Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen.
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Zur Urteilsverkündung war das Medienaufkommen extrem hoch.
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Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
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Er hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen zu sein.
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Die Tat hatte den Ton in der Debatte um die deutsche Flüchtlingspolitik extrem verschärft.
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Das öffentliche Interesse an dem Fall ist sehr hoch.
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Auch viele Polizisten waren bei der Urteilsverkündung am Donnerstag im Dienst.