Wer den Notruf 110 wählt, könnte blitzschnell geortet werden. Das geht aber nicht, weil es rechtliche Hürden gibt. Baden-Württemberg verspricht Abhilfe.

Endlich ist eine Lösung in Sicht: Im Streit über die Ortung von Notrufen an die 110 hat sich das baden-württembergische Innenministerium mit dem Datenschutzbeauftragten auf einen Kompromiss verständigt. Wie das Ministerium der dpa am Montagabend mitteilte, habe man nun sich auf einen „vorläufigen bundesweiten Pilotbetrieb“ der sogenannten AML-Technik geeinigt, sofern die Standortdaten „nur zur Hilfe und nicht zur Strafverfolgung“ genutzt würden.

 

Die Polizei arbeite an einer schnellstmöglichen technischen Umsetzung. Parallel dazu arbeite man daran, für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe der Daten eine Rechtsgrundlage zu schaffen. 

Rechtslage verhindert Ortung

Wegen rechtlicher Hürden in Baden-Württemberg kann die Polizei bisher Notrufe an die 110 bundesweit nicht rasch zurückverfolgen. Die Ortungsdaten aus ganz Deutschland fließen zwar zentral nach Baden-Württemberg, können wegen der Rechtslage aber nicht abgerufen und weitergegeben werden, wie das Innenministerium bestätigte.

Technisch ist eine Ortung über das Verfahren „Advanced Mobile Location“ (AML) möglich. Dabei werden auf einem Smartphone beim Wählen des Notrufs verschiedene Sensoren wie das GPS eingeschaltet und die Daten automatisch übertragen. Im Schwarzwald steht der zentrale AML-Server für ganz Deutschland.