Zu außergewöhnlichen Methoden musste die 19. Strafkammer des Landesgerichts Stuttgart am Dienstag greifen: Bei einem Prozess wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags wurden die Juristen zu Schauspielern, Pantomimen und Kartenlesern. Einem 45-Jährigen wird vorgeworfen, einem Arbeitskollegen in Kirchheim mit einem Messer lebensgefährliche Verletzungen zugefügt zu haben.
Der Angeklagte war zwar geständig. Doch seine Aussage wurde zur nervlichen Zerreißprobe und verlangte sogar dem erfahrenen Richter Norbert Winkelmann außerordentlich viel Geduld ab. Jede noch so banale Frage löste längere Zwiegespräche des Angeklagten mit dem Dolmetscher aus, nur Teile der Konversation wurden übersetzt, die meisten Antworten passten nicht zur jeweils gestellten Frage, Aussagen wurden mehrfach korrigiert. Sogar das Tatdatum wurde hinterfragt. Nein, es sei nicht am 29. Oktober vergangenen Jahres passiert, ließ der Angeklagte über seinen Dolmetscher verlauten. „Dann müssen wir uns hier alle irren“, war der Vorsitzende Richter irritiert. Nach mehrminütiger Diskussion einigte man sich schließlich doch auf dieses Datum.
Von Vietnam nach Polen
Die Biografie des Angeklagten konnte indes zügig abgehandelt werden. Das Gericht verlas Teile des psychiatrischen Gutachtens – und der 45-Jährige musste lediglich dessen Wahrheitsgehalt bestätigen. Der 1978 in Vietnam Geborene war nach dem Abitur und einer Ausbildung im technischen Bereich nach Polen ausgewandert, wo er als Textilverkäufer und Imbissbetreiber arbeitete. Da er aber zu wenig verdiente, um seine Partnerin und die beiden Kinder ernähren zu können, beschloss er, nach Deutschland zu gehen. Dort arbeitete er in den beiden Lokalen eines vietnamesischen Lokalbesitzers und wohnte in einer vom Vorgesetzten zur Verfügung gestellten Wohnung in Kirchheim.
Nur sehr mühsam ließen sich die Vorgeschichte und der Hergang der Tat rekonstruieren. Der Angeklagte wurde mutmaßlich von einem Arbeitskollegen und Mitbewohner gemobbt. Im Vorfeld der Tat habe ihn der Kontrahent in dem Lokal mit zwei abgebrochenen Flaschen bedroht. Eine Mitarbeiterin habe sich zwischen den Angeklagten und den Angreifer gestellt und so Schlimmeres verhindern können.
Attacke mit abgebrochenen Flaschen
Am 29. Oktober kam es jedoch zur Eskalation. Der Angeklagte war wohl gegen 10.30 Uhr an seinem Arbeitsplatz erschienen, wo ihn das spätere Opfer nach einer Fleischbox gefragt haben soll. Diese war offenbar nicht auffindbar, worauf der Kollege den Angeklagten aufgefordert haben soll, mit ihm nach draußen zu kommen. Der Widersacher habe eine Flasche zerbrochen und sei durch die Hintertür nach draußen in den Hof des Lokals gestürmt. Durch die geschlossene Tür will der Angeklagte gehört haben, wie der Mann gesagt habe: „Ich werde dich totschlagen.“ Er habe kein Handy zur Hand gehabt, um die Polizei zu rufen. Daher habe er etwa eine Stunden weitergearbeitet. Diese Aussage löste angesichts der bedrohlichen Situation Erstaunen beim Gericht aus.
Er habe sich dann auf den Nachhauseweg begeben, sagte der Angeklagte. Die Rekonstruktion der gewählten Route dauerte trotz der Zuhilfenahme von Karten, Fotos und Google Maps fast 20 Minuten. Eine chronologische Darstellung der Ereignisse war nahezu unmöglich. Schließlich machte der Vorsitzende Richter pantomimische Bewegungen: „Haben Sie so zugestochen oder so?“. Nach ständig korrigierten Aussagen musste eine Kollegin aus den Reihen des Gerichts einspringen, um in schauspielerischer Weise zusammen mit Richter Winkelmann das Geschehen nachzuspielen. Der andere Mann habe ihn in der Nähe des gemeinsamen Wohnhauses mit Fußtritten und Schlägen traktiert, machte der Angeklagte angesichts dieser Darstellungshilfe deutlich. Da habe er mit einem von der Arbeit mitgenommenen Messer zugestochen. Laut der Anklage war das Opfer lebensgefährlich verletzt worden und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.