Abmahnungsfalle im Rems-Murr-Kreis Mehr als 200 Euro fürs Falschparken?

Das Parken auf fremden Privatparkplätzen kann teuer werden (Symbolbild, an anderer Stelle aufgenommen). Foto: /Gottfried Stoppel

Ein Weinstädter benutzt widerrechtlich einen Privatparkplatz. Zwei Monate später flattert Post ins Haus: Der Mann solle eine horrende Summe bezahlen, fordert eine Kanzlei, die sich auf Abmahnungen spezialisiert hat.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Weinstadt-Beutelsbach - Strafzettel sind ärgerlich – vor allem dann, wenn man seinen Wagen vielleicht nur kurz abgestellt hatte, weil ein freier Stellplatz nicht zu finden war. Noch ärgerlicher ist es aber, wenn man für das Falschparken eine horrende Summe bezahlen soll. Einem Mann aus Weinstadt ging dies neulich so: 206 Euro und 81 Cent lautet die Forderung.

 

Es war im November. Der Weinstädter, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen mag, stellte seinen Wagen für eine halbe Stunde, so sagt er, im Stadtteil Beutelsbach ab. „Dort steht zwar auf dem Boden der Name eines Ladens – den gibt es aber schon seit langer Zeit nicht mehr“, beteuert er. Er sei sich daher keiner Schuld bewusst gewesen. Mitte Januar bekam er dann Post von einer Anwaltskanzlei „Mister Parking“, die die oben genannte Summe forderte.

Mister Parking wirbt mit Zuverdienst

Der größte Anteil daran entfällt auf die Geschäftsgebühr der Kanzlei selbst. Als Gegenstandswert – aus welchem sich in der Regel ein Anwaltshonorar berechnet – werden satte 1200 Euro aufgeführt. „Ich habe mal nachgelesen – wenn ich einfach auf der Autobahn geparkt hätte, wäre das mit 70 Euro Strafe deutlich billiger gewesen“, echauffiert sich der Weinstädter.

Bei Mister Parking handelt es sich nicht nur um eine Kanzlei mit Sitz in Mainz, sondern auch um eine Smartphone-App. „Der Falschparker wird garantiert nicht nochmals Dein Parkplatz widerrechtlich nutzen“, wird potenziellen Kunden in holprigem Deutsch versprochen. „Aber das Beste kommt zum Schluss. Du selbst bestimmst, ob der Falschparker auch noch eine Strafgebühr bis zu 40 Euro! kassieren soll. Diese Einnahmen sind zu 100 Prozent für dich!“, so die Werbung weiter. „Jeder Falschparker wird individuell von uns bearbeitet.“

Besitzer eines Privatparkplatzes haben oft Probleme mit Falschparkern

Wer per Mister-Parking-App einen Falschparker meldet, muss nachweisen, dass der belegte Parkplatz ihm zusteht. Das unterscheidet die App zum Beispiel von „Wegeheld“ – mit diesem Programm können Nutzer Falschparker im Internet anschwärzen oder sie beim jeweils zuständigen Ordnungsamt denunzieren. Wer dagegen einen Falschparker an Mister Parking meldet, beauftragt die gleichnamige Kanzlei, eine Strafgebühr plus Anwaltshonorar einzutreiben sowie eine Abmahnung beziehungsweise Unterlassungserklärung zu erwirken.

Zudem kommt, dass Städte und Gemeinden keine Knöllchen für das Parken auf einem Privatparkplatz erheben. Will ein Geschäftsinhaber sich gegen Falschparker wehren – zum Beispiel, weil er fürchtet, Kunden könnten mangels freiem Stellplatz anderswo einkaufen – muss er eine Kanzlei beauftragen, damit diese den Halter ermitteln kann. Auch so manche Supermärkte greifen auf private Firmen zurück, um ihre großen Parkplätze freizuhalten. Eine Mitarbeiterin des besagten Weinstädter Ladens kann die Entscheidung, die App zu benutzen, im Gespräch zwar nachvollziehbar begründen – in der Zeitung möchte sie ihre Äußerungen aber dennoch nicht lesen.

Das rät ein Anwalt dem Abmahnungs-Opfer:

Der Parksünder hat sich nun von einem Anwalt des ADAC beraten lassen, der im Verkehrsrecht bewandert ist. Grundsätzlich, so dessen Auskunft, sei es zwar rechtens, eine Kanzlei mit dem Abmahnen von Falschparkern auf dem eigenen Privatparkplatz zu betrauen. Dass der Wagen dort stand, ist zudem mit Fotos belegt, die das Auto nebst Kennzeichen und Privatparkplatz-Schild zeigen. „Der ADAC-Anwalt meinte aber auch, dass die in dem Schreiben veranschlagten Anwaltsgebühren viel zu hoch seien.“ Für das Ausfertigen eines solchen einfachen Briefes seien selbst bei einem Streitwert von 1200 Euro deutlich weniger Gebühren fällig – insgesamt, so die Auskunft, müsse er weniger als 50 Euro bezahlen.

Dies will der Mann jetzt auch der Kanzlei schreiben und die niedrigere Summe bezahlen – „damit Ruhe ist“. Sollte Mister Parking nicht darauf eingehen und weiter mahnen, „dann klage ich“, sagt der Weinstädter entschlossen.

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