Abschiebedrama im Kreis Ludwigsburg Härtefallantrag abgelehnt: Gambier muss ausreisen
Der 28-jährige Altenpflegehelfer aus Kirchheim am Neckar muss zurück nach Gambia. Petition und Härtefallantrag konnten die Abschiebung nicht verhindern.
Der 28-jährige Altenpflegehelfer aus Kirchheim am Neckar muss zurück nach Gambia. Petition und Härtefallantrag konnten die Abschiebung nicht verhindern.
Im Drama um Sedia Kijera ist kein Happy-End in Sicht. Die Härtefallkommission hat den entsprechenden Antrag abgelehnt. „Wir sind enttäuscht und traurig“, sagt Götz Schwarzkopf, Sprecher der Kirchheimer Ortsgruppe Seebrücke. Im Dezember hatte der Verein eine Petition für den Altenpfleger aus Gambia gestartet. Viele Kirchheimer, Heimbewohner und Kollegen setzen sich seither für Kijera ein. Da der Termin der Abschiebung für den 30. Januar steht, sich der Petitionsausschuss jedoch erst im Februar mit dem Fall befassen kann, hatte die Gruppe entschieden, den Petitionsantrag zurückzunehmen und einen Härtefallantrag zu stellen. Ohne Erfolg.
Die Härtefallkommission kann aus dringenden persönlichen Gründen ein Härtefallersuchen an das Ministerium der Justiz und für Migration richten. Die Kommission entscheidet zwar grundsätzlich frei von ausländerrechtlichen Beschränkungen, es gibt allerdings besondere Sachverhalte, die im Regelfall zu einer Ablehnung des Antrages führen. Straftaten etwa dürfen nicht vorliegen.
2020 wurde Kijera wegen des Handels mit Betäubungsmitteln im Jahr 2017 zur Bewährung verurteilt. Schwarzkopf habe trotzdem den Versuch unternommen, den Härtefallantrag zu stellen. „Es war unsere letzte Chance. Wir haben gehofft, dass man den ganzen Werdegang von ihm sieht und nicht nur die Straftat, die lange zurückliegt“, sagt Schwarzkopf.
Der Altenpflegehelfer sei bei den Bewohnern beliebt gewesen. Er hat die Ausbildung zum examinierten Altenpflegehelfer im Pflegeheim am Mühlbach absolviert. Seitdem lebte und arbeitete er dort in Vollzeit, bis er Ende November von Polizeibeamten in der Frühschicht überrascht wurde, um in sein Heimatland Gambia ausgeflogen zu werden. Doch ein Pilot weigerte sich, ihn mitzunehmen. Seither sitzt Kijera in Abschiebegewahrsam in Pforzheim.
Für Heimleiterin Daniela Lehmann ist die Situation nach wie vor unverständlich. Zwei Jahre lang habe sie Kijera bei der Ausbildung begleitet und daran gearbeitet, ihn als Mitarbeiter einsatzbereit zu machen. „Jetzt wo wir die Früchte ernten könnten, die wie gesät haben, muss er das Land verlassen“, sagt Lehmann. Lehmann besucht ihren Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen in Haft. Einen Plan, wie es nach der Abschiebung weitergehe, gebe es noch nicht. Man versuche eine Kürzung der Sperrfrist zu beantragen und Kijera aufgrund seines Examens als Altenpflegehelfer mit einem Arbeitsvisum wieder nach Deutschland zu holen. „Ob das funktioniert und wie lange das dauern wird, weiß aber keiner.“
Sollte Kijera nach Kircheim zurückkehren, startet er mit einem riesen Berg Schulden. Denn ihm werden 380 Euro pro Tag für seinen Aufenthalt in Abschiebegewahrsam berechnet. Auch Benzinkosten und die Zeit der Beamten würden ihm in Rechnung gestellt. Nach 32 Tagen in Haft und den Verhandlungskosten gegen die Abschiebung „kommt eine ordentliche Summe“ zusammen. „Das macht man, um die Hürde für eine Rückkehr zu erhöhen“, sagt Anwalt Stefan Weidner. Denn Kosten werden erst fällig, wenn Sedia Kijera wieder nach Deutschland einreisen sollte. Ein Arbeitsvisum erhalte er erst, wenn die Zahlung der fünfstelligen Summe geklärt ist. Meist werde eine Ratenzahlung vereinbart, die dann abbezahlt wird.