Frankreich hat als weltweit erstes Land die „Freiheit zur Abtreibung“ in die Verfassung aufgenommen. Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für das Gesetz.

Frankreich hat als weltweit erstes Land die „Freiheit zur Abtreibung“ in die Verfassung aufgenommen. Die Abgeordneten beider Kammern des Parlaments stimmten am Montagabend mit großer Mehrheit dafür. Im Schloss von Versailles votierten 780 Abgeordnete für die entsprechende Verfassungsänderung, während 72 dagegen stimmten. Die Bekanntgabe des Ergebnisses wurde mit anhaltendem Beifall begrüßt.

 

Auf dem Platz gegenüber des Eiffelturms brach Jubel aus. Zahlreiche Menschen hatten die Debatte und Abstimmung auf einem Großbildschirm verfolgt. Auch mehrere Hundert Abtreibungsgegner hatten sich in der Nähe versammelt, um gegen die Verfassungsänderung zu protestieren. Die katholische Kirche machte deutlich, dass sie Abtreibungen weiterhin ablehnt. Die Päpstliche Akademie für das Leben teilte laut dem Sender BFMTV mit: „Im Zeitalter der universellen Menschenrechte kann es kein ‚Recht’ geben, ein menschliches Leben zu vernichten.“

„Frankreichs Stolz. Universelle Botschaft“, schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron im Onlinedienst X, dem früheren Twitter.

Das Dokument wurde in Versailles mit Hilfe einer historischen Siegelpresse mit einem Staatssiegel versehen. Es soll am Internationalen Frauentag am 8. März erneut feierlich besiegelt werden.

Premierminister Gabriel Attal sprach von einer „moralischen Schuld“ gegenüber allen Frauen, die gelitten hätten. „Uns verfolgen das Leiden und die Erinnerung an so viele Frauen, die jahrzehntelang darunter gelitten haben, nicht frei sein zu können“, betonte er und freute sich über den „erfolgreichen Abschluss eines langen Kampfes“. Viele Abgeordnete feierten die Abstimmung als „historisch“.

In den ersten zwölf Wochen in Deutschland straffrei

In Deutschland bleibt in Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. In der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP gibt es aber Überlegungen, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Bereits seit 1975 sind Abtreibungen bis zur zehnten Schwangerschaftswoche in Frankreich straffrei. Mittlerweile können Schwangere in Frankreich bis zur 14. Woche abtreiben, die Kosten übernimmt die Krankenkasse.