Rupert Kubon, Villingen-Schwenningens OB, soll führende Mitarbeiter mit nicht genehmigten Gehaltserhöhungen, teuren Dienstwagen und Überstundenausgleichen begünstigt haben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ermittelt.

Villingen-Schwenningen - Das vergangene Jahr war kein gutes für Oberbürgermeister Rupert Kubon (SPD). Wie es scheint, wird auch das laufende nicht besser werden. Im Oktober 2012 hatte das Stadtoberhaupt von Villingen-Schwenningen die Abstimmung über den Neubau eines zentralen Rathauses auf der grünen Wiese zwischen den beiden Stadtteilen an der Grenze von Baden und Württemberg verloren. Es sollte das wichtigste Projekt seiner zweiten Amtszeit werden. 2013 kommt es, wie es scheint, noch schlimmer für den 55-Jährigen.

 

Ein Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) in Karlsruhe für die Jahre 2005 bis 2010 legt den Schluss nahe, Kubon habe eigenmächtig Gehaltserhöhungen vorgenommen, zu teure Dienstwagen erlaubt und dubiose Überstundenzahlungen ermöglicht. Der Bericht mit Datum vom 23. März 2012 wurde den Gemeinderäten erst im November vergangenen Jahres zur Kenntnis gebracht. Die Informationsübermittlung gestaltete sich kurios: interessierte Räte mussten sich in eine bestimmte Amtsstube in das Rathaus von Schwenningen begeben, um Einsicht in dem hundert Seiten starken Bericht nehmen zu können.

„Weichgespülte oder sogar irreführende Darstellung“

Davor hatten die Räte nur eine kurze Zusammenfassung zu lesen bekommen, die Wolfgang Berweck, Rechtsanwalt und Gemeinderat der Freien Wählern, „eine weichgespülte oder sogar irreführende Darstellung“ nannte. „Es war alles darauf angelegt, dass wir nichts merken sollten“, so Berweck. Sein Misstrauen war begründet. Denn der Bericht aus Karlsruhe hat es in sich. Demnach soll Kubon dem Wirtschaftsförderer der Stadt als Geschäftsführer einer städtischen Gesellschaft eine Gehaltserhöhung von 90 000 auf 100 000 Euro und zusätzlich eine automatische jährliche Anpassung um 3,5 Prozent genehmigt haben, ohne für die nötigen Beschlüsse zu sorgen.

Weiter soll der OB ohne Rücksprache einem Amtsleiter einen neuen BMW der Oberklasse als Dienstwagen genehmigt haben. Außerdem soll er von 2009 an sechs Beamten eine Leistungsprämie von zusammen 19 000 Euro bezahlt haben, ohne dass dafür die nach dem Beamtenrecht notwendigen herausragenden Leistungen aufgeführt wurden. An den Leiter der städtischen Galerie schließlich soll er 36 000 Euro und weitere 3337 Euro an einen Amtsleiter für Überstunden ausbezahlen haben lassen.

Gehaltserhöhung für den Wirtschaftsförderer

Der Gemeinderat monierte das eigenmächtige Vorgehen des OB und orderte mit den Stimmen von CDU und Freien Wählern ein externes juristisches Gutachten. Schließlich sei der Stadt ein Schaden in Höhe von 79 000 Euro entstanden. Ferner wurde verfügt, das Gehalt des Wirtschaftsförderers wieder auf 90 000 Euro zu senken und die Gehaltsanpassung rückgängig zu machen. Das Geld solle der Mann schleunigst zurückzahlen.

„Boni“ für Geschäftsführer, so wurde Kubon belehrt, seien im Gesellschaftervertrag nicht vorgesehen. Anders als der OB, der mit dessen Leistungen über alle Maßen zufrieden ist, hatte manches Ratsmitglied einiges an der Arbeit des Wirtschaftsförderers auszusetzen: Ähnlich wie bei seinem Vorgänger erhalte man von ihm wenig Impulse. Der starke Gewerbeverband Oberzentrum veranlasste eine Umfrage unter den 400 Mitgliedern, um seine Arbeit zu bewerten. Kubon weist die Vorwürfe insgesamt zurück und sieht„derzeit keinen Anlass für eine Stellungnahme“.

Die Gemeindeprüfungsanstalt untersucht den Fall

Entlastung erhielt das Stadtoberhaupt einstweilen lediglich von der Staatsanwaltschaft Konstanz, die bei der Überstundenvergütung und den Leistungsnachweisen für die Beamten keinen Anfangsverdacht für eine Straftat erkennen konnte. Beide Sachverhalte untersucht weiterhin die Gemeindeprüfungsanstalt und auch das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsicht über die Doppelstadt.

Letztere will erst einmal abwarten, wie die Prüfanstalt die Vorgänge abschließend bewertet, und sich dann mit ihr austauschen. In Karlsruhe ist derweil die Stellungnahme der Stadt eingegangen, die laut GPA-Vizepräsident Markus Günther „eine andere Rechtsauffassung dokumentiert, als wir sie zu den Vorgängen haben“. Noch werde geprüft. Es sei aber gut möglich, dass unter anderem Verstöße gegen das Beamtenrecht vorliegen, so Günther. Ob in diesem Fall Kubon den Schaden selbst tragen muss, wie Gemeinderatsmitglied Berweck fordert, oder ob eine Versicherung dafür einsteht, erscheint Beobachtern einerlei. „Den Schaden hat Kubon jetzt schon.“