Einen Teil der Ermittlungen wegen sexueller Nötigung gegen den Polizei-Inspekteur hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt. Dagegen wehrt sich die Betroffene nun mit einer Beschwerde.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Die Anklage gegen den Inspekteur der baden-württembergischen Polizei wegen sexueller Nötigung geht der betroffenen Kriminalbeamtin nicht weit genug. Gegen die Teileinstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft hat sie Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eingelegt. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte ein Sprecher der Anklagebehörde. Es gehe um das Telefonat, dass der ranghöchste Polizist und die Hauptkommissarin nach dem Abend geführt hatten, an dem es bei einer Kneipentour zu der sexuellen Nötigung gekommen sein soll. Mit Blick darauf hatte die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht auf sexuelle Nötigung gesehen und das Verfahren daher eingestellt. Über die Beschwerde sei noch nicht entschieden worden, teilte der Sprecher weiter mit.