Die Vorwürfe gegen den ranghöchsten Polizisten werden gleich zweifach aufgearbeitet, durch Justiz und Parlament. Dem Urteil des Gerichts darf der Landtag nicht vorgreifen meint unser Kommentator.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Für einen Untersuchungsausschuss gelten zwar ähnliche Regeln wie für einen Strafprozess, aber er hat doch einen völlig anderen Charakter. Wenn, wie im Fall des Inspekteurs der Polizei, die politische und die strafrechtliche Aufarbeitung parallel verlaufen, wirft das Probleme auf. Es gilt zwar die Unschuldsvermutung hinsichtlich des Anklagevorwurfs, der ranghöchste Beamte habe eine junge Kollegin sexuell genötigt.