Beim Winterdienst gibt es für die Räumfahrzeuge klare Prioritäten. Und auch die Bürger sind in der Pflicht.

Altkreis - Ob Schneeballschlacht oder eine amüsante Rutschpartie über eine gefrorene Pfütze: Während Kinder und Junggebliebene an Schnee und Eis ungeteilte Freude haben, bieten sie für andere oft wenig Grund zur Freude.

 

Egal ob Autofahrer oder Fußgänger. Sobald die kalte Jahreszeit anbricht, sind Mitarbeiter der Straßenmeistereien vom Landratsamt, der Autobahnmeistereien und der Bauhöfe der Kommunen in Bereitschaft, um jederzeit ausrücken zu können, wenn Väterchen Frost zugeschlagen hat. Die Einsätze zur Straßenräumung starten in den Kommunen bei Bedarf für gewöhnlich gegen 4 Uhr früh, im Landkreis manchmal sogar noch zeitiger.

Die Straßenmeistereien kümmern sich vornehmlich um überregionale Verbindungsstraßen, unterstützen aber auch die Gemeinden bei deren Aufgaben. Die Reihenfolge, in der überregionale Straßen angefahren werden, richtet sich nach ihrer Bedeutung, berichtet Dusan Minic, der Sprecher des Landratsamts. „Es geht immer nach Verkehr, Priorität haben die stark belasteten Straßen.“ Für gewöhnlich sind das die Bundesstraßen, „das kann aber auch mal eine Kreisstraße sein“. Wie zum Beispiel die wichtige Verbindung zwischen Rutesheim und Leonberg. Außerdem geht es nach Bedarf: „Wenn es in der Gegend um Leonberg stärker geschneit hat als anderswo, fangen wir natürlich dort an.“

Hauptstraßen haben hohe Priorität, aber auch Steigungen

Bei allen innerörtlichen Wegen haben die Kommunen den Hut auf. Dort geht es ebenfalls nach Priorität: So ist das Freiräumen einer Haupt- und Durchfahrtsstraße, die täglich von Hunderten von Autos passiert wird, selbstverständlich wichtiger als das Räumen einer kleinen Nebenstraße. Deshalb stehen die Hauptstraßen auf der Liste, die die Streufahrzeuge abarbeiten, grundsätzlich ganz weit oben.

Doch es gibt noch andere Aspekte, die bei der Festsetzung der Prioritäten von Bedeutung sind, erklärt Hartmut Marx, der Leiter des Fachbereichs Planen-Technik-Bauen im Renninger Rathaus. „Strecken, die ein hohes Gefahrenpotenzial haben, müssen natürlich möglichst schnell freigeräumt werden.“

Dazu gehören Wege mit starkem Gefälle ebenso wie gefährliche Kreuzungen. Zum Beispiel steht in Weissach die Aidenbergsteige ganz oben auf der Prioritätenliste. Zwar handelt es sich dabei um eine eher unbedeutendere Straße. „Aber sie ist steil und sehr kurvig“, erklärt die Bauamtsleiterin Verena Breitling. Auch Schulwege – wohlgemerkt: die offiziell ausgewiesenen – und Zugänge zu Bahnhöfen und öffentlichen Gebäuden „sollten immer pünktlich und deutlich vor den Öffnungszeiten freigeräumt sein“, so Marx. Die Treppe beispielsweise, die in Heimsheim von der Bushaltestelle am See zur Ludwig-Uhland-Schule führt, kommt beim Streudienst immer sehr früh dran, sagt der Hauptamtsleiter Paul Moch. Erst später, wenn noch Kapazitäten übrig sind, können sich die Bauhöfe auch um Wohn- und Nebenstraßen kümmern.

Bis spätestens 7 Uhr müssen auch die Bürger geräumt haben

Aber wie sieht es eigentlich mit den Bürgern aus? Bekanntlich sind diese in der Winterzeit ebenso gefragt und müssen dafür zum Teil ganz schön früh aus den Federn. Denn je nach Regelung haben Eigentümer, Mieter oder Hausmeister dafür zu sorgen, dass die eigenen Grundstücke auch bei Schnee und Eis gefahrlos erreichbar sind, zum Beispiel für andere Hausbewohner oder für die Briefträger. Außerdem müssen sie die ans Grundstück angrenzenden Gehwege auf einem ausreichend breiten Streifen freihalten.

All das muss unter der Woche spätestens bis 7 Uhr morgens erledigt sein – und streng genommen den ganzen Tag über wiederholt werden, sofern Bedarf besteht. Salz ausstreuen ist dafür allerdings nur in extremen Ausnahmefällen gestattet, erklärt Hartmut Marx, „da es schlecht für das Grundwasser ist“. Stattdessen sollten die Bürger zusätzlich zum Schippen auf Alternativen wie Splitt, Asche oder Sand zurückgreifen.

Was Details wie die Breite des Gehwegstreifens angeht, haben die Kommunen zum Teil unterschiedliche Regelungen. Gleiches gilt übrigens auch für die Zeiten, zu denen die Bürger zum Freiräumen verpflichtet sind. Langschläfer in Wimsheim und Weil der Stadt haben schlechte Karten. Sie müssen sonntags zum Teil eine ganze Stunde früher raus als die Bewohner anderer Gemeinden.