Wegen der Vogelgrippe gilt Stallpflicht für Geflügel. Das kann für Landwirte eine große Herausforderung sein.
Altkreis - Ab in den Stall, heißt es für Hühner, Gänse und Enten in der Region. Die Vogelgrippe mit dem Erreger des Subtyps H5N8 hat sich in ganz Deutschland ausgebreitet. Bundesweit wurden mehr als 450 tote Wildvögel aufgefunden. Aus diesem Grund ist die Freilandhaltung in Baden-Württemberg als Vorsichtsmaßnahme seit November stark eingeschränkt. Wildvögel sollten nicht an das Futter oder Wasser von Nutztieren gelangen oder anderweitig mit ihnen in Kontakt kommen. Denn dann könnten die Vogelgrippeviren übertragen werden und zu aggressiven Formen mutieren.
„Die Vogelgrippe ist hier in der Region ein großes Thema“, sagt Andreas Kindler, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Böblingen. Die Stallpflicht ist ihm zufolge weder gut für das Wohlbefinden der Tiere noch für die Qualität des Fleischs. „Ein weiteres Problem tritt auf, wenn nicht genug Stallkapazität zur Verfügung steht. Dann muss frühzeitig geschlachtet werden“, erklärt er. Im Kreis Böblingen kontrolliert der Veterinärdienst übrigens stichprobenartig, ob die Stallpflicht von den rund 600 eingetragenen Geflügelhaltern auch eingehalten wird.
Wintergarten schafft Abhilfe
Im Enzkreis ist das Thema natürlich ebenso gegenwärtig. Auch Gabi Lamparter vom Lamparter-Landhof in Friolzheim empfindet die neuen Schutzmaßnahmen als eine große Umstellung für Mensch und Tier. „Wir sind bemüht, unser Geflügel im Stall zu beschäftigen“, erzählt sie. Dafür stelle sie den Tieren Material zum Scharren hin. So könne man die Tiere ablenken. „Zum Glück haben wir einen kleinen Wintergarten an den Stall angebaut“, sagt Gabi Lamparter. Er sei geschützt und biete mehr Platz als der Stall alleine. „Das ist zumindest eine Übergangsstufe zwischen Stall und Freiland“, meint sie. Schwierig werde es, wenn die Stallpflicht länger als zwölf Wochen andauere. Dann müsse nämlich Bodenhaltung deklariert werden, und die Eier dürften nicht mehr als Freilandeier verkauft werden. „Die Preise werden wahrscheinlich steigen. Auch die zusätzlichen Schutzmaßnahmen kosten uns Geld“, erklärt Gabi Lamparter.
Waldemar Bär aus Weil der Stadt ist ebenfalls von den Regelungen der Vogelgrippe betroffen. „Es mussten Matten und Auflagen gegen Wildvögel angebracht werden“, erzählt er. Der Stall müsse sicher abgeriegelt werden. „Außerdem wird mehr ausgemistet und die Lüftung muss kontrolliert werden“, sagt der Weil der Städter. Das sei schon ein größerer Aufwand. Jetzt gelte es nicht nur die Hühner, sondern auch sich selbst zu schützen. Bei engem Kontakt mit infizierten Tieren kann das Vogelgrippe-Virus auch auf den Menschen überspringen. Dass ein Mensch einen anderen Menschen angesteckt hat, ist bislang aber noch nicht vorgekommen. Allgemein dürfen Landwirte beispielsweise nur noch in Schutzkleidung mit ihren Tieren in Kontakt treten. Am Eingang der Ställe stehen dann für gewöhnlich Wannen zur Desinfektion von Schuhen und Händen bereit.
Besonders schlimm ist laut Michaela Weiß aus Renningen die Stallpflicht für Gänse. „Die Gänse brauchen einfach ihren Auslauf“, sagt sie. „Die Hühner kommen mit der Umstellung besser zurecht.“ Ein weiteres Problem sei, dass die Fleischqualität abnehme. „Weniger Muskelfleisch bedeutet einen Wertverlust“, erzählt Michaela Weiß. Als „Bio“ können die Tiere, obwohl sie den Stall nicht verlassen dürfen, aber trotzdem vermarktet werden. Das Gebot, die Tiere wegen der Geflügelpest im Stall zu halten, sei also eine Ausnahme, bei der der Öko-Status erhalten bleibe.