Es war denkbar einfach, ein Corona-Schnelltestzentrum zu eröffnen. Mit der Einführung der Bürgertests für alle musste 2021 innerhalb von Wochen eine bundesweite Test-Struktur geschaffen werden. Nur mit medizinischem Personal in Arztpraxen oder Apotheken war das unmöglich zu stemmen. Also konnte buchstäblich jeder von heute auf morgen zum Betreiber einer Teststation werden. „Eine Mail ans Gesundheitsamt schreiben, Antrag stellen und noch eine Online-Schulung machen, das ging ruckzuck“, so beschreibt es der 35-Jährige aus einer Kreisgemeinde, der sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Esslingen wegen gewerbsmäßigen Betrugs und versuchten Betrugs verantworten musste.
Fehlende Dokumentation der Tests
Der Oberstaatsanwalt warf dem Mann, der von Haus aus Mobilfunkshops betreibt und im Elektrohandel tätig ist, vor, in der Zeit zwischen Mai 2021 und Februar 2022 in insgesamt sieben Fällen jeweils tausende Corona-Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet zu haben, die nicht der damals geltenden Corona-Schutzverordnung entsprachen. Insgesamt rund 145 000 Euro habe er zu Unrecht erhalten. Es fehlten vor allem Dokumente, um zu belegen, dass diese Tests, die anfangs mit jeweils 18 Euro vom Staat vergütet wurden, stattgefunden haben.
Der 35-Jährige hatte zunächst zwei Testzentren in Göppingen eröffnet, später kamen weitere dazu, unter anderem in Ebersbach, Deizisau, Baltmannsweiler und in Reichenbach. Auch im Klinikum Esslingen, bei Daimler und in einer Esslinger SB-Tankstelle hatte er damals Testzentren betrieben.
Aufgefallen war der Angeklagte zwei Mal bei routinemäßigen Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigung. Danach wurde genauer geprüft, indem etwa die abgerechneten Fälle mit jenen beim Gesundheitsamt gemeldeten abgeglichen wurden. Auch die Kriminalpolizei hatte Ermittlungen aufgenommen, nachdem sie von der Bank des Angeklagten eine Geldwäscheverdachtsmeldung bekommen hatte.
Betrug wurde einem einfach gemacht
Nach einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden zwei der sieben Anklagepunkte fallengelassen, bei denen die Beweislage dünn war. Die übrigen Vorwürfe räumte der Angeklagte ein und akzeptierte damit, dass die rund 73 000 Euro zu Unrecht überwiesen wurden. Er sei mit der Situation überfordert gewesen, ließ er über seinen Anwalt mitteilen.
Das Gericht folgte am Ende dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Er muss zudem die Summe zurückzahlen und trägt die Kosten des Verfahrens. Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, dass die damaligen Rahmenbedingungen einen Betrug begünstigt hätten. „Es war alles mit heißer Nadel gestrickt“, sagte er, hob aber auch hervor, dass es sich um den Gesundheitsbereich und damit um besonders sensible Daten gehandelt habe. Auch sei die Summe nicht unerheblich.