Das Amtsgericht Esslingen verurteilt einen ehemaligen Betreiber von mehreren Schnelltestzentren im Kreis Esslingen zu einer Bewährungsstrafe. Er soll Leistungen nicht ausreichend dokumentiert und rund 73 000 Euro zu Unrecht bekommen haben.
Es war denkbar einfach, ein Corona-Schnelltestzentrum zu eröffnen. Mit der Einführung der Bürgertests für alle musste 2021 innerhalb von Wochen eine bundesweite Test-Struktur geschaffen werden. Nur mit medizinischem Personal in Arztpraxen oder Apotheken war das unmöglich zu stemmen. Also konnte buchstäblich jeder von heute auf morgen zum Betreiber einer Teststation werden. „Eine Mail ans Gesundheitsamt schreiben, Antrag stellen und noch eine Online-Schulung machen, das ging ruckzuck“, so beschreibt es der 35-Jährige aus einer Kreisgemeinde, der sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Esslingen wegen gewerbsmäßigen Betrugs und versuchten Betrugs verantworten musste.