Ein 52-Jähriger ist wegen des Verkaufs gefälschter Pillen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Der Angeklagte aus dem Kreis Ludwigsburg hat bis zuletzt jegliche Schuld von sich gewiesen. Dennoch sah es das Amtsgericht Ludwigsburg als erwiesen an, dass der 52-Jährige einen schwunghaften Handel mit gefälschten Potenzmitteln betrieben hat. Am Freitag wurde der Mann wegen des illegalen Verkaufs verschreibungspflichtiger Medikamente, wegen des unerlaubten Handels mit gefälschten Arzneimitteln und wegen der Verletzung von Markenrechten zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

 

Der 52-Jährige hatte beim Prozessauftakt vor etwa zwei Wochen behauptet, gar nicht der Besitzer der rund 12 000 Potenzpillen zu sein, die in seinem Haus gefunden worden waren. Er habe diese lediglich als Pfand von einem Bekannten erhalten, der sich 6000 Euro von ihm geliehen habe. Diese Version der Geschichte nahm ihm das Gericht jedoch nicht ab. „Das ist unglaubwürdig“, sagte der Richter Karl-Friedrich Engelbrecht bei der Urteilsbegründung. Das Gericht gehe vielmehr davon aus, dass der Angeklagte die Tabletten zu Hause gelagert hatte, um sie weiter zu verkaufen. Schließlich könne diese Menge wohl kaum für den Eigenbedarf gedacht sein: „Selbst wenn man jeden Tag eine Pille davon nehmen würde, bräuchte man mehr als 32 Jahre, um alle zu verbrauchen“, rechnete der Richter vor.

Angeklagter ist laut dem Richter nicht glaubwürdig

Zudem sei der angebliche Bekannte des Angeklagten nicht aufzufinden gewesen. Der 52-Jährige habe noch nicht einmal eine Telefonnummer oder eine Adresse von diesem Herrn gehabt, die Polizei habe ihn ebenfalls nicht ermitteln können. Auch keiner der Zeugen – unter anderem Geschäftspartner des Angeklagten – kannte den Mann. Zudem sei es mehr als kurios, dass der Angeklagte nicht versucht habe, das geliehene Geld zurück zu bekommen.

Hinzu kam laut Richter Engelbrecht, dass ein anonymer Anrufer offenbar von der Lieferung der Potenzpillen wusste. Dieser hatte nämlich die Polizei darüber informiert – die dann tatsächlich die Medikamente bei dem 52-Jährigen fand. Das deute ebenfalls auf regelmäßigen Handel hin. Bei den Pillen handelte es sich durchweg um gefälschte Exemplare, die größtenteils nicht mit einem Beipackzettel versehen waren. Die fehlenden Hinweise auf die Inhaltsstoffe und die richtige Einnahme könnten für manche Konsumenten höchst gefährlich sein, sagte Engelbrecht. Daher sei die Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von vier Jahren angemessen.