Anklage gegen Ex-Audi-Chef Audi spielt eine Schlüsselrolle

Im Dieselskandal des Volkswagen-Konzerns muss sich der frühere Audi-Chef Rupert Stadler voraussichtlich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen ihn erhoben. Foto: AFP

Ein Prozess gegen den Ex-Audi-Chef Rupert Stadler könnte der aufschlussreichste im Dieselskandal sein, meint Thomas Magenheim.

München - Jetzt also auch Ex-Audi-Chef Rupert Stadler. Im Mai hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn wegen des Dieselskandals angeklagt. Jetzt folgt mit Stadler der zweite mutmaßliche Top-Verantwortliche. Nach mehrjährigen Ermittlungen mit spektakulären Aktionen wie einer Razzia bei der Bilanzvorlage von Audi in Ingolstadt klagen die Ermittler Stadler nun wegen Betrugs, Falschbeurkundung und strafbarer Werbung an.

 

Wenn das Gericht die Anklage zulässt und es zu einem Prozess kommt, könnte dieser der aufschlussreichste im ganzen Betrugsskandal werden. Denn Audi wird dabei eine Schlüsselrolle zugesagt. Tatsache ist, dass die VW-Tochter wegen ihrer technischen Expertise viele Diesel-Motoren auch für andere Konzernmarken wie VW und Porsche entwickelt hat. Vorsprung durch Technik, ist der traditionelle Werbeslogan des Unternehmens aus Ingolstadt – Vorsprung durch Betrug, könnte man deshalb auch sagen, wenn sich die Vorwürfe beweisen lassen.

Stadler gilt nicht als Urheber des Dieselskandals

Neben Stadler sind auch drei frühere Audi-Motorenentwickler angeklagt. Dies könnte vor Gericht zu einer interessanten Konstellation führen – sollten sie als Mitarbeiter, die Stadler einst unterstanden haben, die eigene Rolle herunterspielen und womöglich den früheren Chef belasten. Ein ähnliches Schauspiel verspricht ein Prozess gegen Martin Winterkorn. Auch hier gibt es mitbeschuldigte Untergebene, die vor dem Kadi zu Kronzeugen werden könnten.

Klar ist aber auch, dass Stadler nicht als Urheber der Dieselskandals angeklagt wird. Denn eine Kenntnis von den Vorgängen glauben die Staatsanwälte erst seit Ende September 2015 nachweisen zu können. Entwickelt wurde die Betrugssoftware bereits viel früher. Was Ermittler Stadler unterstellen, ist der kriminelle Vertuschung und der Verkauf abgasmanipulierter Diesel-Fahrzeuge wider besseren Wissens nach September 2015. Würde sich das beweisen lassen, wäre dies juristisch strafbar und würde auch die Geisteshaltung in den Vorstandsetagen der betroffenen Hersteller offenbaren: Gesetze gelten für andere, nicht für uns, könnte man diese umschreiben. Kunden und Öffentlichkeit wollen aber wissen, ob sich die Topmanager nicht nur moralisch, sondern auch juristisch etwas zu Schulden haben kommen lassen. Deshalb ist jetzt umso wichtiger, dass es zu Prozessen kommt und Gerichte endlich für Klarheit sorgen.

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