Anklage gegen Michael Ballweg Der Weg zum Prozessbeginn ist frei
Die Staatsanwaltschaft hat dem Landgericht eine neue Fassung der Anklage gegen Michael Ballweg übergeben. Nun müssen nur noch ein Termin gefunden werden.
Die Staatsanwaltschaft hat dem Landgericht eine neue Fassung der Anklage gegen Michael Ballweg übergeben. Nun müssen nur noch ein Termin gefunden werden.
Das Hauptverfahren gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg kann beginnen. Die Staatsanwaltschaft hat dem Landgericht eine neue Anklage vorgelegt. Der Vorwurf der Geldwäsche ist vom Tisch, doch die Vorwürfe der Steuerdelikte und des versuchten Betrugs im besonders schweren Fall (in 9450 tateinheitliche Fälle) bleiben.
Die Anklage hat ein paar Schleifen genommen. Vor fast genau einem Jahr, am 21. März 2023, wurde sie erhoben. Damals lautete sie auf Geldwäsche, Betrug und Steuerhinterziehung. Die Anhänger des obersten Kritikers der Corona-Schutzmaßnahmen waren entsetzt, seine Anwälte hielten dagegen. Im Oktober des vergangenen Jahres fühlten sich Ballwegs Fans und sein Juristenteam bestätigt. Da kam die Nachricht vom Beschluss des Landgerichts zur Nichteröffnung des Verfahrens bezüglich des Vorwurfs der Geldwäsche und des versuchten Betrugs. Dabei blieb es nicht, denn die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein.
Mit einem Teilerfolg: Denn das Oberlandesgericht entschied, dass neben den Vorwürfen der versuchten und vollendeten Steuerhinterziehung auch der Vorwurf des versuchten Betrugs im besonders schweren Fall ( in 9450 tateinheitliche Fälle) n zuzulassen sei. Die Begründung lautete, dass ein für die Eröffnung hinreichender Tatverdacht vorliege, eine Verurteilung also als „überwiegend wahrscheinlich“ gelten gelte. muss. Das war Ende Januar. Einen Termin für das Hauptverfahren, das nun am Landgericht zu eröffnen ist, gibt es noch nicht. Ballwegs Festnahme war im Juni 2022 gewesen. Im Anschluss daran saß er neun Monate lang in Stammheim in Untersuchungshaft.
Nach dem Beschluss des Oberlandesgericht hatten sich Ballwegs Anwälte mit Kritik zu Wort gemeldet. So hatten sie behauptet, das Oberlandesgericht habe den Beschluss der Presse kommuniziert, noch bevor die Verfahrensbeteiligten informiert gewesen wären. Dem trat das OLG entschieden entgegen. Dessen Sprecher Lars Kemmner sagte, das entspreche nicht den Tatsachen. Die Anwälte seien informiert worden, bevor eine Pressemitteilung versendet wurde. „Ein Fax-Sendebericht dokumentiert den erfolgreichen Zugang der Entscheidung an den Verteidiger des Angeklagten vor Veröffentlichung der Pressemitteilung“, teilte der OLG-Sprecher mit.
Auch den Vorwurf, ein Richter sei befangen gewesen, weil er auch schon beim Erlass des Haftbefehls gegen Ballweg beteiligt gewesen sei, ließ das OLG nicht gelten. „Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung begründet die Mitwirkung eines Richters an einer Vorentscheidung grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit.“ Die Frage sei beim Ablehnungsgesuch des Angeklagten geprüft worden. Der Richter habe an der Entscheidung nicht mitgewirkt, betonte der Sprecher des Oberlandesgerichts.
Die Verteidiger von Michael Ballweg zeigten sich indes erfreut, dass der Vorwurf der Geldwäsche fallengelassen wurde und sowohl der Haftbefehl als auch ein Teil der Arrestierungen des Vermögens von Michael Ballweg aufgehoben worden sind.
“Im anstehenden Verfahren werden wird problemlos darlegen können, dass unser Mandant mehr Geld für Querdenken bezahlt hat, als er eingenommen hat. Damit sind sowohl der Betrugsvorwurf als auch jegliche Steuerstraftat vom Tisch. Michael Ballweg war von Beginn an unschuldig und das wird sich auch in der Hauptverhandlung erweisen“, so sein Verteidiger.
Anm. der Redaktion:
In einer früheren Version des Beitrags hieß es, die Staatsanwaltschaft habe Michael Ballweg wegen der Vorwürfe der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung und des Betrugs angeklagt und das Landgericht habe diese Anklage lediglich wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung zugelassen, worauf das Oberlandesgericht auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft das Verfahren auch mit Blick auf den Vorwurf des Betrugs eröffnet habe. Tatsächlich hatte das Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen versuchter Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung zugelassen und das Hauptverfahren insoweit eröffnet. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der gegen Michael Ballweg weitergehend erhobenen Tatvorwürfe des versuchten Betrugs und der Geldwäsche hatte das Landgericht hingegen abgelehnt. Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft auch wegen des angeklagten Vorwurfs des versuchten Betrugs zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, hinsichtlich des Vorwurfs der Geldwäsche hat es den hinreichenden Tatverdacht verneint.