Anzeige und Kontrolle in Schönaich Tierischer Ärger in Tierpension

Anne Schick mit ihrem Hund Andrasch vor dem Meerschweinchengehege. Foto: Stefanie Schlecht

Anne Schick aus Schönaich bietet Haltern von Kaninchen und Meerschweinchen Ferienbetreuung. 23 Jahre geht es gut. Dann wird sie angezeigt.

Böblingen: Julia Theermann (the)

In den mehrstöckig aufgebauten Gehegen aus dunklem Holz raschelt und quietscht es. Die Meerschweinchen von Anne Schick aus Schönaich sind sichtlich froh über das frische Grünzeug, über das sie sich gerade hermachen. Die lange Reihe mit neueren Gehegen zur Rechten dagegen ist fast verwaist. Der Grund dafür: Schick hatte jahrzehntelang eine Tierpension geführt – allerdings ohne Erlaubnis. Nach einer Anzeige musste sie schließen. Jetzt hat sie nachgebessert und darf wieder Tiere aufnehmen.

 

Ihre Tierpension hat Schick um die Jahrtausendwende aus der Not heraus eröffnet. Damals sei es so gewesen, dass sie immer wieder Kaninchen habe aufnehmen müssen, die kein Zuhause mehr hatten. Aus der notdürftigen Unterbringung entwickelte sich schließlich eine ausgeklügelte Betreuung für Kaninchen, Hasen und Meerschweinchen. „Ich habe gemerkt, dass ich etwas daran verdienen kann“, bekennt die 68-Jährige.

Einige Gehege stammen noch vom Großvater

Das war vor 23 Jahren. Jahrelang ist ihre Tierpension immer gut besucht, auch wenn Corona ihr stark zugesetzt hat. Meerschweinchen, Hasen und Kaninchen tummeln sich in den Gehegen, die teilweise noch Schicks Großvater angefertigt hat. „Zwischenzeitlich haben schon die Kinder meiner ersten Kunden die Tiere ihrer Kinder zu mir gebracht.“

Das alles ändert sich schlagartig, als im Februar ein Mann anruft, der angibt, seine Meerschweinchen abgeben zu wollen. Ob diese denn auch im Winter draußen gehalten würden, soll er gefragt haben. Schick bejahte, sie habe Rotlichtlampen, damit es den Tierchen nicht kalt wird. Schick erzählt, sie habe schon alles für die Meerschweinchen des Fremden hergerichtet gehabt. Zum vereinbarten Treffen aber tauchte der Mann nicht auf.

Veterinäramt hatte Bedenken

Stattdessen kam ein Brief vom Landratsamt Böblingen. „Jemand hatte mich beim Veterinäramt angezeigt“, sagt Schick entrüstet. Sie habe auch eine Vermutung, wer das sei. Doch dass diese Person sie „in die Pfanne haut“ und bei der Aufsichtsbehörde gemeldet hat, leuchte ihr nach wie vor nicht ein.

Allerdings scheint es gute Gründe gegeben zu haben, die Pension von Anne Schick unter die Lupe zu nehmen. Denn die Sachbearbeiterin vom Veterinäramt, die zur Vor-Ort-Kontrolle kam, hat einiges gefunden. Ein gravierender Mangel waren die Platz-Verhältnisse. Das Tierschutzgesetz schreibt eine gewisse Quadratmeterzahl pro Tier im Gehege vor. Bei mehreren Tieren erhöht sich die Zahl entsprechend.

Pension musste schließen

Wie das Landratsamt, wo das Veterinärwesen im Kreis angesiedelt ist, mitteilt, gibt es im Falle von Mängeln verschiedene Handlungsmöglichkeiten. „Es sind Einzelfallentscheidungen, je nachdem, welche Bedingungen wir vorfinden“, sagt Kreissprecher Benjamin Lutsch. „Gegebenenfalls erfolgen auch Maßnahmen nach dem Ordnungs- oder Strafrecht.“ Um diese ist Anne Schick herumgekommen. Einige der Punkte auf der Mängelliste der Prüferin hat Schick, wie sie sagt, sogar noch streichen lassen können.

Dennoch: Von einem Tag auf den anderen habe sie ihre Webseite löschen, Visitenkarten und Flyer einsammeln, und den Betrieb komplett einstellen müssen. Hätte sie weiterhin Tiere aufgenommen, hätte eine saftige Strafe gedroht. Das Veterinäramt stellte Schick zwar eine Wiedereröffnung in Aussicht. Dafür allerdings musste einiges passieren. Vor allem mussten die Gehege neu gebaut werden. Damit die Tiere genug Platz haben. „Das habe ich überwiegend in Eigenleistung gemacht“, sagt die Tierpensionsbetreiberin, die das Projekt Tierpension recht blauäugig angegangen war.

Pension nachträglich angemeldet

Anne Schick hatte keinen Sachkundenachweis für Kleinsäuger, und angemeldet hatte sie ihre Pension auch nie. Und dass beides unerlässlich ist, wusste sie auch nicht. Jahrelang habe sie einem Tierschutzverein gespendet und von dort zurückgespiegelt bekommen, sie sei unter deren Fittiche, das würde schon so klargehen. Nun sei ihr bewusst geworden, dass sie naiv gewesen sei. Inzwischen ist die Pension angemeldet, und den Sachkundenachweis hat sie auch.

Die Prüfung fand im Frühjahr in Hambrücken (Kreis Karlsruhe) statt. Zwei Tage wurde der mehrere Hundert Seiten starke Schulungsordner besprochen. „Ich muss zugeben, das war richtig interessant“, sagt Anne Schick. Am dritten Tag war die Prüfung: Schick bestand. Die Urkunde hängt nun an der Reihe von Gehegen. Der Abschlusstermin mit dem Veterinäramt sei gut verlaufen. „Der Herr, der kam, hat mich bestärkt. Es gab keine Probleme“, sagt Schick.

Aktuell arbeitet die Tierpensionsleiterin daran, ihre Dienste wieder öffentlich zu machen. „Die neue Webseite sollte bald online gehen“, sagt sie.

Tierpensionen im Kreis Böblingen

Pensionen
Tierpensionen sind für viele Tierhalter ein Segen. Ruhigen Gewissens können sie in den Urlaub fahren und der Liebling wird umsorgt. Wie das Landratsamt Böblingen mitteilt, gibt es im Kreis aktuell zwölf Hundepensionen.

Rechtliches
Wer eine Tierpension eröffnen will, muss im Vorfeld eine Erlaubnis einholen. Um die zu bekommen, muss man einen Sachkundenachweis erbringen und ein Führungszeugnis vorlegen. Das ist im Tierschutzgesetz in Paragraf 11 geregelt. Außerdem muss eine Kontrolle durch das Sachgebiet Tierschutz des Landratsamts bestanden werden.

Zuwiderhandlung
Wer ohne Erlaubnis eine Tierpension betreibt, muss mit Untersagung der Tätigkeit und eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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