Wer einen unechten Impfausweis zur Digitalisierung in der Apotheke vorlegt, macht sich nicht strafbar, urteilt das Landgericht Osnabrück. Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden.

Berlin - Wer einen gefälschten Corona- Impfausweis in einer Apotheke vorlegt, um ihn digitalisieren zu lassen, begeht keine Straftat. Das hat das Landgericht Osnabrück geurteilt. Es bestehe „eine Strafbarkeitslücke“. Es ist das erste veröffentlichte Urteil zum Thema, und es hat bei Politik wie Apothekerschaft gleichermaßen Irritation ausgelöst.