Der Gesetzgeber macht Apotheken neue Vorschriften. Das könnte zu Verzögerungen für Patienten führen. Die Änderungen könnten sich vor allem für Menschen mit Hautkrankheiten auswirken. Die Pharmazeuten bitten Ärzte um Mithilfe.

Stuttgart - Jeder Ablauf braucht seine Vorschrift, so gibt es auch für Apotheken eine Betriebsordnung. Das wissen natürlich die Apotheker. Die breite Öffentlichkeit ist damit allenfalls konfrontiert, wenn sich an diesem Reglement etwas ändert und sie davon betroffen ist. Das könnte diesmal tatsächlich der Fall sein. Seit dem 12. Juni gilt die ApBetrO in renovierter Fassung. Die Änderungen könnten sich vor allem für Patienten mit Hautkrankheiten auswirken.

 

Die Betriebsordnung für Apotheken enthält detaillierte Vorschriften, wie eine solche zu betreiben ist. „Sie macht Vorgaben zur Qualifikation des Personals, zur Ausstattung und zur Qualität der Arbeitsabläufe“, ließ das Bundesgesundheitsministerium wissen, als die Änderungen – nach zweijähriger Beratung – gültig wurden. Die Neuerungen betreffen „im wesentlichen Vorgaben zur Verbesserung der Qualität der Arzneimittelherstellung sowie deren Dokumentation und zur Information und Beratung in den Apotheken“, wie es in der Mitteilung aus Berlin weiter heißt.

Brief an die Hautärzte

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hat sich nun wegen dieser neuen Regelungen gezielt an die baden-württembergischen Hautärzte. Sie verordnen nämlich die meisten Rezepturen, die in der Apotheke angefertigt werden. Die neue Ordnung verschärft die Regeln, nach denen in einer Apotheke Heilmittel individuell für einen Patienten hergestellt werden – das gibt es tatsächlich noch. So sei es möglich, Kranke „mit notwendigen oder speziell dosierten Arzneimitteln zu versorgen, die nicht als industrielle Fertigarzneimittel verfügbar sind“, teilt die Kammer mit.

Im Südwesten werden laut Apothekerkammer „über die Hälfte aller Rezepturen von Hautärzten verordnet“. Im vergangenen Jahr seien in den Apotheken im Land mehr als zwei Millionen Rezepturen angefertigt worden, die Hälfte davon wurde von Ärzten für Kassenpatienten verordnet. Die neuen Regelungen würden dazu führen, dass Apotheker häufiger mit den verschreibenden Medizinern Rücksprache halten müssten. „Verzögerungen bei der Rezepturherstellung und damit längere Wartezeiten für die Patienten können die Folge sein“, warnt die Kammer.

Verzögerungen vermeiden

In dem Schreiben weist die Vertretung der Apotheker die Hautärzte darauf hin, wie sie mithelfen können, Rücksprachen gar nicht erst entstehen zu lassen. So dürfen Apotheker zum Beispiel keine Rezepturen ohne Gebrauchsanweisung mehr abgeben. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollen die Ärzte auf ihren Rezepten für verschreibungspflichtige Rezepturarzneimittel immer auch gleich die Gebrauchsanweisung anzugeben. Sodann sollen Ärzte auf wissenschaftlich geprüfte standardisierte Rezepturen zurückgreifen.