Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Zehn Monate lang sei der Gesetzentwurf in den Parlamentsausschüssen behandelt worden, schildert Dick. In dieser Zeit habe Ruhe geherrscht, bis der Entwurf direkt vor Weihnachten „Knall auf Fall“ vollendet und bekannt gemacht worden sei. So sah sich Gesamtmetall Anfang der Woche gezwungen, öffentlich Druck zu machen. Moniert wird, dass frühere Empfehlungen der Arbeitgeber von Schwarz-Gelb ignoriert worden seien. „Dass die Koalition die Hinweise nicht berücksichtigt und den Prozess dann so forciert hat, zeugt ganz bestimmt von einer schlechten Verfahrensweise“, sagt der Hauptgeschäftsführer.

 

Besonders stört ihn, dass es keine Rechtssicherheit für Betriebsvereinbarungen mehr gebe, obwohl diese in der Metall- und Elektroindustrie in hohem Maße genutzt würden. „Stets heißt es, dass Betriebsräte stärker zu beteiligen seien“, sagt Dick. „Und auf einmal soll dies nicht zulässig sein.“ Als Beispiel nennt er den Testfahrer eines Autokonzerns, dessen Touren per GPS genauestens festgehalten werden – so etwas ginge dann theoretisch nicht mehr, wenn der Fahrer seine individuelle Zustimmung verweigere. Auch Mitarbeiterbefragungen würden äußerst unsicher. Nach dem Gesetz dürfe nur „angemessen“ in die Datenhoheit der Arbeitnehmer eingegriffen werden. „Der Entwurf strotzt vor solchen unbestimmten Rechtsbegriffen“, rügt Dick. Also würde der Verband den Mitgliedern raten, die Finger davon zu lassen, bevor der Richter hohe Bußgelder verhängt.

„Kein neues Gesetz vonnöten“

Aus der Sicht von Gesamtmetall „bedarf es letztlich gar keines neuen Gesetzes zum Arbeitnehmer-Datenschutz“, so Dick. „In der bestehenden Rechtslage darf ein Arbeitgeber nicht von den Bestimmungen zum Datenschutz abweichen, wenn nicht entweder der Mitarbeiter zustimmt oder es eine Betriebsvereinbarung gibt, bei der zum Zwecke eines höheren Ganzen in diese Rechte eingegriffen wird.“ Das ginge nur in ganz engen Grenzen. „Deswegen verstehen wir nicht, warum man das ändern muss.“