Bloß: Warum sollen Fernzuschauer für Produktionen der Öffentlich-Rechtlichen bezahlen, da sie doch ohnehin einen Rundfunkbeitrag leisten müssen? Die Antwort ist einfach: Weil der Gesetzgeber es so will. Im Staatsvertrag ist festgeschrieben, was die Öffentlich-Rechtlichen dürfen – und was nicht. „Der Gesetzgeber will mit dem dualen Rundfunksystem öffentlich-rechtliche und private Medien in Balance halten“, sagt Tanja Hüther, „das heißt auch, dass es Begrenzungen gibt für öffentlich-rechtliche Medien, wo kommerzielle Anbieter Geld verdienen.“ Sie leitet das sogenannte Distributionsboard, ein Gremium der ARD, das sich damit beschäftigt, welche Inhalte wie ausgespielt werden.
ARD und ZDF dürfen ihr Programm nur begrenzt in die Mediathek stellen
Das klingt einfach, ist aber eine durchaus komplizierte und komplexe Angelegenheit. Denn wer an einer Filmproduktion beteiligt ist, hat ein Interesse daran, dass der Film oder die Serie möglichst oft verkauft wird. Und eben deshalb schreibt der Gesetzgeber den Öffentlich-Rechtlichen vor, dass sie ihr Programm nicht unbegrenzt in ihren Mediatheken anbieten dürfen, weil die Inhalte dort kostenlos abgerufen werden und die Urheber dann nichts mehr daran verdienen. Das kann einerseits die Urheberrechte betreffen, also die Rechte der schöpferisch Beteiligten wie Regisseur oder Drehbuchautor. Aber auch Sender oder Produzenten haben Rechte an der Ausstrahlung einer Produktion. Die Verweildauer ist deshalb klar geregelt und nach Genres aufgeteilt, Dokumentationen und Dokumentarfilme dürfen in der Regel länger in der Mediathek angeboten werden als Spielfilme. Auch Kultur- und Bildungsprogramme haben eine längere Verweildauer.
Auf ARD Plus findet man nun TV-Klassiker und Serien
Diese Beschränkungen kollidieren mit den Interessen der Öffentlich-Rechtlichen, die ihrem Publikum ein möglichst großes und vielfältiges Angebote bieten wollen und sollen. Auch Zuschauer möchten keineswegs nur taufrische Produktionen sehen, sondern gern auch ältere Klassiker, Serien und vor allem frühere Folgen vom „Tatort“. Deshalb gab es die Highlights schon in den vergangenen Jahrzehnten auf Video und später auf DVD zu kaufen und waren TV-Produktionen auch auf Netflix oder Amazon zu sehen. 2020 wurde dann ARD Plus ins Leben gerufen, wo diese zeitlosen Angebote nun gebündelt und digital verfügbar sind. Schon jetzt stünden Tausende Titel bereit, sagt Tanja Hüther, „und es kommen immer neue dazu“.
Den Öffentlich-Rechtlichen ist es grundsätzlich erlaubt, sich auch kommerziell zu betätigen und etwa mit Werbung Geld zu verdienen oder auch mit der Verwertung von Lizenzen. Diese Verwertung von Filmrechten macht die ARD allerdings nicht selbst, sondern wird über Tochterunternehmen abgewickelt – zum Beispiel über die Bavaria. Sie verhandeln mit den verschiedenen Parteien. Da der „Tatort“ zu 100 Prozent von der ARD bezahlt wird, gehören die Rechte der ARD. Häufig teilt sich die ARD die Kosten einer Produktion aber mit externen Produzenten, die dann auch an den Rechten beteiligt sind. Wie sich diese im Detail verteilen, muss im Einzelfall geklärt werden. Wenn der Produzent zum Beispiel die Ausland-Rechte hat, können Filme oder Serien in der ARD-Mediathek nur innerhalb Deutschlands abgerufen werden, aber nicht im Ausland.
Die einzelnen Sender haben weiterhin eigene Angebote in der Mediathek
Im Detail kann es durchaus vorkommen, dass ein Film oder eine Serie in ARD Plus kostet und gleichzeitig kostenlos in der ARD-Mediathek steht – denn die einzelnen Sender zeigen auch Wiederholungen, die dann wiederum für eine begrenzte Zeit in der Mediathek verbleiben dürfen. Das hat bisher für die Nutzer zu manchem Durcheinander geführt, wenn BR oder MDR unterschiedliche Folgen und Staffeln von „In aller Freundschaft“ oder „Tierärztin Dr. Mertens“ vorhalten und Nutzer nicht so einfach nach „S04/E29“ die Folge „S04/E30“ finden. „Wir sind dabei, das zu sortieren und im Hintergrund so zusammenzuführen, dass alles an einem Ort auffindbar ist“, sagt Tanja Hüther.
Aber auch weiterhin werden die Sender ihre eigenen Mediatheken haben. „Es ist uns wichtig, dass man die einzelnen Rundfunkanstalten und Marken noch findet, weil die Menschen nach bestimmten Sendungen und auch nach ‚ihrem‘ Sender suchen“, betont Tanja Hüther.
Die Gewinne, die die Öffentlich-Rechtlichen machen, werden übrigens in neues Programm investiert. Einen allzu großen Anteil spielen die Verwertungen allerdings nicht. Im Vergleich zu den Werbeerlösen, so Hüther, seien diese Einnahmen dann doch „überschaubar“.