Mit starrem Blick hörte sich der Angeklagte die Plädoyers an. Er soll zusammen mit seinem Bruder im März den neuen Partner seiner Ex-Freundin in Wernau mit Schlägen und einem Schraubenzieher attackiert haben. Seit Ende August muss sich der 29-Jährige dafür vor dem Landgericht Stuttgart verantworten.
Der Vorwurf des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sei erwiesen, befand die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Allerdings könne der Angeklagte wegen einer vom Sachverständigen festgestellten psychischen Erkrankung nicht verurteilt werden. Der 29-Jährige leide unter Wahnvorstellungen, fühle sich von Geheimdiensten und von Russland bedroht und habe etwa ein Gespräch des Nachbarn mit seinem Hund auf sich bezogen. Die zwischen 2018 und 2021 bestehende Beziehung zu einer Frau habe er selbst beendet, den Schritt dann aber bereut und wieder eine Kontaktaufnahme gesucht.
Zwischen dem neuen Partner seiner Ex und dem Angeklagten sei es zu aggressiven Telefonaten, Bedrohungen und Beschimpfungen gekommen, die am 5. März in den Angriff mit dem Schraubenzieher mündeten. Eifersucht in Kombination mit Wahnvorstellungen hätten den Angeklagten zu der Tat getrieben. Er sei aber aufgrund seiner psychischen Erkrankung freizusprechen und in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Sein um sechs Jahre jüngerer Bruder habe den Geschädigten während der Handgreiflichkeiten festgehalten und ihm eine Getränkedose auf den Kopf geschlagen. Er solle daher wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie 80 Sozialstunden verurteilt werden, so die Staatsanwaltschaft.
Ergebnislose Therapien
Der Verteidiger des 29-Jährigen verwies auf bisher ergebnislose Therapieversuche seines Mandanten. Er sei 14 Mal psychiatrisch behandelt worden. Fehldiagnosen und falsche Medikamente hätten seine Psychose verstärkt, vielleicht sogar ausgelöst. Er müsse daher freigesprochen werden. Die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung stelle er in das Ermessen des Gerichts. Die Unterbringung in einer Wohngruppe mit strengen Regeln und eine ambulante Medikamentierung könnten aber auch ausreichend sein, befand der Verteidiger.
Die Verteidigung des anderen Angeklagten legte den Fokus der Argumentation darauf, dass der Mann Schlimmeres habe verhindern und seinen Bruder ebenso wie dessen Opfer habe schützen wollen. Die Dose habe er dem Geschädigten nicht in verletzender Absicht auf den Kopf gehauen, sondern um „das Ding zu beenden“. Es würde sich vielleicht blöd anhören, dass sein Mandant mit dem Büchsenschlag habe Gutes tun wollen. Das sei jedoch die Absicht gewesen. Die Tat würde nicht zur Wesensart seines Mandanten passen. In der sechsmonatigen Untersuchungshaft habe er zudem sein fehlerhaftes Verhalten erkannt. Daher fordere er eine Bewährungsstrafe an der unteren Grenze des gesetzlich Vorgeschriebenen. Das Urteil wird am Dienstag verkündet.