Attentäter Siegfried Kabus Der Mann, der Hitler sein will
Im Oktober 1946 verübt die Bande um den Hochstapler Siegfried Kabus drei Anschläge auf Spruchkammern. Der Rädelsführer wird zum Tode verurteilt.
Im Oktober 1946 verübt die Bande um den Hochstapler Siegfried Kabus drei Anschläge auf Spruchkammern. Der Rädelsführer wird zum Tode verurteilt.
Stuttgart - Es existiert ein Filmausschnitt, er zeigt Siegfried Kabus, wie er am 21. Januar 1947 durch den Vorsitzenden des Obersten Militärgerichts der US-Streitkräfte, Marshall Herro, das Urteil entgegennimmt: „Hanged by the neck until dead“, hört man den Richter in dem schnarrenden Ton alter Wochenschauen sagen. Der 23-jährige hagere Mann nimmt das Todesurteil scheinbar gelassen hin. Huscht ein Lächeln über sein Gesicht? Zeitungskorrespondenten wollen später eines gesehen haben. Als der Richter schließt, macht Kabus, der angebliche SS-Hauptsturmführer und Ritterkreuzträger, mit einer militärischen Geste auf dem Absatz kehrt, neigt kurz den Kopf, als ob er sich bedanken wolle – bei wem? –, und wird schließlich von Militärpolizisten abgeführt.
Die Szene wirkt unwirklich, gespielt, auch großspurig. Kabus, der in Pforzheim geboren wurde und in Stuttgart-Vaihingen lebt, scheint in diesem Moment wieder in eine Rolle geschlüpft zu sein: in die des schneidigen Anführers. Vor Gericht gibt er im Verfahren an, dass er nach Hitlers Verschwinden, „den Weg für sich frei sah“, er geglaubt habe, „in zwei Jahren ein zweiter Hitler zu sein“.
In Haft entwirft er Pläne für den Neubau einer Reichskanzlei in Vaihingen und träumt von einer neuen Regierung mit ihm selbst als Chef. Von den zehn anderen Angeklagten in diesem Fall, der in die Stuttgarter Stadtgeschichte eingehen wird, sind nicht wenige noch unter 20. Das Gericht lehnt es gleichwohl ab, die Männer als jugendliche Straftäter zu behandeln. Sie sollen die maximale Härte der amerikanischen Militärjustiz zu spüren bekommen. Neben dem Todesurteil für den Kopf der sogenannten Organisation Odessa (Odessa steht für „Organisation ehemaliger SS-Angehöriger“) verhängt der Vorsitzende Richter sieben Zuchthausstrafen zwischen zehn und 30 Jahren. Es soll ein Signal sein an eine in Teilen noch immer fanatisierte deutsche Jugend.
Die Bombenanschläge auf die Spruchkammern von Stuttgart, Backnang und Esslingen, die im Oktober 1946 die Region erschüttern und über die nicht nur in Deutschland berichtet wird, verursachen Sachschäden. Zu Tode kommt niemand. Die bei den Anschlägen verwendeten Sprenggranaten und Brandstäbe stammen aus einem Munitionslager der Wehrmacht im Rohrer Wald.
„Die Amerikaner lebten schon seit Kriegsende in Sorge um das Entstehen sogenannter Werwolf- und Odessa-Gruppen, die von der Naziführung mit Geld und Waffen ausgerüstet eine Art Guerillakrieg gegen die Besatzungsmächte entfachen sollten“, sagt Thomas Volkmann. Der Wendlinger Geschichtslehrer hat kürzlich über den ersten Stuttgarter Polizeipräsidenten nach dem Zweiten Weltkrieg, Karl Weber, geforscht und seine Ergebnisse in einem Beitrag für die Zeitschrift des Polizeihistorischen Vereins Stuttgart zusammengefasst. Der erfahrene Kriminalist Weber war federführend an der Aufklärung der Attentate beteiligt.
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Weil zu befürchten ist, dass hinter den Sprengstoffanschlägen auf die Spruchkammern – jene Gerichte, die im Nachkriegsdeutschland für die Entnazifizierungsverfahren zuständig waren – schlagkräftige Naziorganisationen stecken, reagieren die amerikanischen und deutschen Behörden mit großer Entschlossenheit. „Für die Ergreifung der Täter schrieb der Stuttgarter Oberbürgermeister Arnulf Klett eine Belohnung von 25 000 Reichsmark aus“, erzählt Albrecht Ernst, der stellvertretende Leiter des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Dort liegen die Justizakten zum Fall Kabus.
Der stellvertretende US-Militärgouverneur für Deutschland, General Lucius D. Clay, betont nach den Anschlägen, die Taten gingen auf das Konto von Nationalsozialisten, die Spruchkammerunterlagen vernichten wollen. Falsch war das nicht, aber Clay überschätzte die Fähigkeiten der Attentäter. Hinter den Anschlägen, die nach Polizeiberichten letztlich dilettantisch ausgeführt waren, standen neben Kabus ehemalige Mitglieder der Hitlerjugend und Schüler der Nationalpolitischen Erziehungsanstalt in Backnang. „Die meisten hatten bei Kriegsende der SS angehört“, sagt Ernst.
Es scheint fast so, als ob die zum Gehorsam erzogenen jungen Männer nur darauf gewartet hatten, wieder einer Führerfigur zu folgen. Schon der Kommentator des Wochenschau-Berichts von 1947 betont, dass „der Prozess mit erschreckender Deutlichkeit die Vergiftung einer ganzen Generation aufgezeigt“ habe.
Bei Kabus handelt es sich um einen Hochstapler, der seinen hohen SS-Rang und seine Freundschaft mit Himmler vorgetäuscht hat. Seinen Komplizen gegenüber hat er behauptet, im Besitz eines Testaments Hitlers zu sein, in dem geschrieben stehe, dass der Führer nicht tot sei und zum Widerstand aufrufe. Die ehemaligen Hitlerjungen glauben ihm aufs Wort. Als der untersuchende Gerichtspsychiater im Prozess Kabus, bei voller Schuldfähigkeit, eine „krankhafte Fähigkeit zur lügnerischen Phantasiebildung“ attestiert, entgegnet die Anklage süffisant: Wenn Kabus daran leide, „so müssen alle führenden Nazis daran gelitten haben“. Nicht nur seine naiven Mitstreiter hatten ihm geglaubt, auch die Behörden und die Presse waren sich bis zur Verhandlung sicher, es mit einem hohen SS-Offizier mit Verbindungen in die alte NS-Elite zu tun zu haben. Tatsächlich war er nur ein „Schreibstuben-Oberscharführer“, wie der „Spiegel“ später berichtet.
Für die Stuttgarter Polizei stellt der Fall Kabus die Chance dar, sich vor der US-Militärregierung zu rehabilitieren. Seit im Frühjahr 1946 bei einer Polizeirazzia in einem Heim für Displaced Persons in der Stuttgarter Reinsburgstraße ein polnischer Jude erschossen wurde, stehen die Sicherheitsbehörden unter Druck. „Weber stellte eine Sonderkommission zusammen, die ihm direkt unterstand“, sagt Volkmann.
Die Kabus-Bande hatte im Vorfeld der Anschläge im Stuttgarter Stadtgebiet Propagandaplakate gegen die Spruchkammern und die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse geklebt: Parolen wie „Nürnberg – kein Urteil, sondern Mord“ oder „Die Spruchkammern – ein Schandfleck der Geschichte“ waren darauf zu lesen.
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Die Stuttgarter Arbeiterschaft reagiert mit Massenprotesten auf den Spruchkammer-Anschlag in der Stafflenbergstraße am 19. Oktober 1946. Und der Kommandierende General der 3. Constabulary Brigades, Thomas L. Harrold, schreibt kurz vor Prozessschluss an den Polizeipräsidenten Weber: „Die kürzlich vorgekommenen Bombenanschläge in Stuttgart und Umgebung haben die Aufmerksamkeit der ganzen Welt auf sich gezogen. Dabei waren jedermanns Augen vermutlich nicht so sehr auf die Schwere dieser Tatsache selbst und auf den angerichteten Schaden gerichtet, sondern es wurde hauptsächlich die Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen der US-Regierungsmacht in der besetzten Zone und den deutschen Stellen betrachtet, die mit der Durchführung der Gesetze betraut sind.“
Harrold lobt Weber und die beiden Polizisten Willi Himpel und Walter Huber, ohne die, wie er sagt, „der Fall hätte nicht aufgeklärt werden können“. Aktuell werden die Ereignisse auch von der Erinnerungsstätte Hotel Silber in Stuttgart aufgegriffen, wie Lea Berg, Historikerin im Haus der Geschichte Baden-Württemberg erzählt. Geplant sei ein interaktives Hörspiel, in dem unter anderem die Zusammenarbeit der US-Militärregierung mit der Stuttgarter Kriminalpolizei nach dem Krieg dargestellt werden soll.
Nach Hinweisen aus „antifaschistischen Kreisen“ wird Kabus am 19. November 1946 in der Eberhardstraße verhaftet. Weil er seine Kompagnons sofort verrät, können weitere Anschläge verhindert werden. Geplant war die Ermordung von Gottlob Kamm, dem württembergisch-badischen Minister für politische Befreiung. Die Attentäter wollten ihn aus seinem Haus in Schorndorf entführen, über ihn „Gericht halten“ und „in einem Wald erschießen“, so gibt ein Mitangeklagter vor Gericht zu Protokoll. Siegfried Kabus hielt Kamm „für ein Schwein, weil er in der Entnazifizierung arbeitet“.
Keiner der verurteilten jugendlichen Täter muss seine Strafe vollständig absitzen. Auch das Todesurteil gegen Siegfried Kabus wird nicht vollstreckt. Als im März 1948 die Hinrichtung kurz bevorsteht, stellt sich heraus, dass es in der ganzen US-Besatzungszone kein „Hinrichtungsgerät“ gibt. Das nächste stehe in Niedersachsen, könne aber nicht transportiert werden, berichtet das zuständige Justizministerium in Stuttgart. Hängen – wie von dem amerikanischen Richter vorgesehen – scheint aus humanitären Gründen nicht infrage zu kommen.
Schließlich findet sich eine Guillotine in Rastatt, in der französischen Besatzungszone. Auch der badische Scharfrichter Wilhelm Burkhard steht schon bereit, um mitsamt dem Fallbeil nach Ludwigsburg zu reisen, wo die Exekution stattfinden soll. Doch dann kommen der deutschen Generalstaatsanwaltschaft Bedenken: Nach deutschem Recht hätte Kabus für die Attentate, bei denen keine Personen zu Schaden kamen, nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Die Juristen berufen sich auf einen Paragrafen aus dem Jahr 1884. Am 20. April 1947 wird die Todesstrafe schließlich auf Befehl Clays in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. Kabus ist im letzten Moment vom Schafott gesprungen.
Damit ist die Geschichte um die Attentäter aber noch nicht zu Ende. Anfang der 1950er Jahre macht sich, nicht untypisch für die Jahre, als viele Deutsche einen „Schlussstrich“ herbeisehnen, unter anderen der evangelische Landesbischof Martin Haug für die Täter stark und bittet um deren Begnadigung. Er betont, die „jugendliche Unerfahrenheit“ der Täter, die sich der Tragweite ihrer Taten nicht bewusst gewesen seien.
Nachdem Kabus’ Haftzeit noch einmal von lebenslänglich auf 15 Jahre verringert wird, wird er schließlich am 1. August 1953 auf Bewährung entlassen. Die letzten seiner Mittäter sind zu diesem Zeitpunkt bereits seit zwei Jahren auf freiem Fuß.
Kabus, der Adolf Hitler nachfolgen wollte, gilt als geläutert. Der ausgebildete technische Zeichner hat zwar keinen Abschluss, findet aber, wie aus den Bewährungsberichten hervorgeht, bald Arbeit in Stuttgart. Dann verliert sich seine Spur.