Aufklärung Polizei-Affäre Inspekteur will sich in U-Ausschuss wehren
Bisher hat der ranghöchste Polizist im Land zu den Vorwürfen gegen ihn geschwiegen. Im U-Ausschuss beantragt er nun einen Sonderstatus, um seine Sicht der Dinge darlegen zu können.
Bisher hat der ranghöchste Polizist im Land zu den Vorwürfen gegen ihn geschwiegen. Im U-Ausschuss beantragt er nun einen Sonderstatus, um seine Sicht der Dinge darlegen zu können.
Im Untersuchungsausschuss zur Polizei ist der vom Dienst suspendierte Inspekteur gleich zweifach im Visier. Zum einen geht es um den Vorwurf der sexuellen Nötigung einer jungen Beamtin, der demnächst vor Gericht verhandelt werden soll, zum anderen um seinen raschen Aufstieg zum ranghöchsten Polizisten und seine Rolle bei der Beförderung von Polizeichefs. Entsprechend viel wurde über Andreas R. in dem Landtagsgremium bereits geredet, meistens kritisch. Der 49-jährige selbst, der im Prozess um Freispruch kämpfen will, kam bisher nicht zu Wort; mit öffentlichen Stellungnahmen hielt er sich auch sonst stark zurück.
Nun aber geht der nach einer steilen Karriere jäh kaltgestellte Spitzenbeamte ein Stück weit in die Offensive: Über seinen Anwalt hat er beim Landtag beantragt, im U-Ausschuss den Status eines „Betroffenen“ zu erhalten. Diesen sieht das Gesetz für Personen vor, über die das Gremium „eine Äußerung abgeben will, ob eine persönliche Verfehlung vorliegt“. Damit verbunden sind diverse Rechte – zu einer eigenen Stellungnahme, zur Teilnahme an den Sitzungen, zur Einsicht in die Beweismittel und zur Begleitung durch einen Rechtsbeistand, den das Land bezahlt.
In der Geschichte des Landtags gab es bisher nur einen einzigen „Betroffenen“. Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) erhielt dieses Status, als ein Sonderausschuss 2014 seinen EnBW-Deal aufarbeitete – den später als verfassungswidrig gewerteten Rückkauf knapp der Hälfte des Energiekonzerns aus Frankreich. Von einem „historischen Beschluss“ sprach damals der SPD-Obmann Sascha Binder, auch heute wieder Chefaufklärer seiner Fraktion. In einer dreistündigen Erklärung ließ Mappus seine Anwälte seine Sicht des Milliardengeschäfts darlegen. Ein Frage- und Antragsrecht, das er begehrte, wurde ihm gemäß dem Gesetz verwehrt. Etliche Jahre später wollte die Ex-Rektorin der Beamtenhochschule Ludwigsburg, Claudia Stöckle, Betroffene im U-Ausschuss zur Zulagenaffäre werden. Doch das Gremium sah die Voraussetzungen dafür nicht gegeben.
Nach Mappus wäre Andreas R. also erst der zweite „Betroffene“ in der Parlamentsgeschichte. Es gilt als wahrscheinlich, dass er die Bedingungen für die Zuerkennung des Status’ erfüllt. Im Gesetz für U-Ausschüsse ist auch der Fall geregelt, dass jemand erst im Lauf der Untersuchung „Betroffener“ wird. Er sei dann über die wesentlichen Ergebnisse der Beweisaufnahme zu unterrichten, vor deren Fortsetzung erhalte er Gelegenheit zur Stellungnahme.
Für den Inspekteur und seinen Anwalt geht es offenbar darum, besonders mit Blick auf das noch nicht terminierte Gerichtsverfahren einer weiteren Vorverurteilung entgegenzutreten. So jedenfalls empfinden sie Äußerungen in dem Gremium, die teilweise kaum mit der gesetzlich garantierten Unschuldsvermutung vereinbar seien. R. hätte es nie zum ranghöchsten Polizisten bringen dürfen, eine Rückkehr ins Amt sei undenkbar – solche Wertungen betrachten sie als unzulässig. Der Ausschuss habe schließlich nicht die Rolle eines Oberrichters, zumal angesichts der offenen dienst- und strafrechtlichen Verfahren. Höchst irritiert zeigen sie sich zudem darüber, dass immer wieder Inhalte aus geheimhaltungsbedürftigen Akten an die Öffentlichkeit gelangt seien.
Auf die Zusagen der Landtagsspitze, den Schutz höchstpersönlicher Daten zu gewährleisten, will sich R.‘s Anwalt daher nicht länger verlassen. Seine Forderung: alle Beweismittel, besonders aus den Ermittlungsakten, seien fortan von einem Richter durchzusehen. Der entscheide dann, was den Ausschuss etwas angehe – und was nicht. Nur so könne vermieden werden, dass die Rechte des Inspekteurs weiter verletzt würden. Schon mehrfach habe der U-Ausschuss seine Kompetenzen überschritten, damit müsse nun Schluss sein.
Eine Landtagssprecherin teilte auf Anfrage mit, der U-Ausschuss habe sich zu Beginn seiner Tätigkeit abstrakt mit den Voraussetzungen für die Betroffenen-Eigenschaft befasst. Es habe weder eine Erörterung mit Blick auf eine konkrete Person gegeben noch eine Beschlussfassung. Über Anträge dieser Art werde in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Die nächste Zusammenkunft des Gremiums ist laut der Sprecherin derzeit für den 23. Januar geplant.