Ein Krankenpfleger klagt wegen Lohnausfalls, weil er mehr als zwei Monate auf seine Aufenthaltsgenehmigung warten musste. Der Einzelrichter hat bereits angekündigt, die Klage nicht vollständig abweisen zu wollen.
Überraschende Entscheidung der Stadt Stuttgart im Zusammenhang mit einer Zivilklage zu möglichem Schadenersatz, weil die Ausländerbehörde einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung für einen brasilianischen Krankenpfleger mehr als zwei Monate unbearbeitet gelassen hat: Die vor drei Wochen vor dem Landgericht Stuttgart in Aussicht gestellte Vergleichsbereitschaft wurde am Dienstag widerrufen. Dem Pfleger, der eine Anstellung in einer Ludwigsburger Klinik hat, waren zwei Monatsgehälter entgangen. Nur weil er von seiner Vermittlerin einen kostenlosen Kredit erhalten hat, konnte er überhaupt in Deutschland bleiben. Er beginnt sein Berufsleben nun mit einer Darlehensschuld von 5300 Euro, die er gerne von der Stadt erstattet bekommen hätte.