Ausschreitungen am Römerkastell Eritrea-Krawalle: Große Welle von Prozessen kommt

Nur mit einem massiven Kräfteaufgebot konnte die Polizei die Krawalle im September 2023 stoppen. Foto: dpa/Jason Tschepljakow

Zwei Prozesse enden im März mit langen Haftstrafen. Das ist erst der Anfang: Die Staatsanwaltschaft hat noch eine Reihe weiterer Anklagen vorbereitet.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Es geht weiter mit den Verfahren gegen Beteiligte an den Eritrea-Krawallen im vergangenen Herbst in Bad Cannstatt. Insgesamt hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft bereits in 13 Fällen Anklage erhoben, in zwei Verfahren sind schon Urteile gefällt. Unter den elf weiteren sind auch Fälle mit schwerwiegenden Vorwürfen.

 

In den beiden Prozessen am Amtsgericht Bad Cannstatt wurde bereits deutlich, wie viel Arbeit im Vorfeld notwendig ist, bis es zur Anklage kommt. Beamtinnen und Beamte aus der Ermittlungsgruppe Asmara berichteten, wie sie etliche Stunden Videomaterial auswerteten, um die Taten im am Römerkastell Personen zuordnen zu können. Bei diesen Ermittlungen ist es ihnen aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch gelungen, für eine Anklage wegen vollendeter gefährlicher Körperverletzung und eine wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung Beweise zu finden. Diese sind offenbar so belastend für die Beschuldigten, dass es für die Anklage ausreicht. Eine Anklageerhebung bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörde eine Verurteilung für wahrscheinlich hält.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-nach-eritrea-krawall-in-stuttgart-haftstrafe-fuer-27-jaehrigen-wegen-steinwuerfen-auf-die-polizei.c4692540-be87-4604-98ba-032bb03114a4.html

Neben diesen Fällen, bei denen Einsatzkräfte verletzt wurden, kommen weitere Fälle des Landfriedensbruchs und des schweren Landfriedensbruchs hinzu, sagt Aniello Ambrosio, der Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Außerdem gebe es noch die Vorwürfe Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Vermummung, Führen von Waffen, Störung einer anderen Versammlung und Abhalten nicht angemeldeter Versammlungen. Der schwerwiegendste ist aber der des Landfriedensbruchs. Das war auch der Tatvorwurf, der den beiden bereits zu Haftstrafen verurteilten Beteiligten an den Krawallen gemacht wurde.

Mehr als 200 Beteiligte erfasst die Polizei

Die Vorwürfe beziehen sich auf Ausschreitungen im September auf dem Gelände des Römerkastells. In einer Halle auf dem Gelände hatte ein Verein mit eritreischen Wurzeln eine Veranstaltung angeboten, die als „Seminar“ angekündigt war. Die Gruppe in dem Raum gilt als dem eritreischen Regime nahe. Das rief Regimegegner auf den Plan. Die Polizei hatte mit Protesten und Gegnern gerechnet und deswegen den Eingang der Halle mit gut 20 Einsatzkräften geschützt. Zunächst versuchten mehrere Regimegegner, in die Versammlung zu kommen. Der Zutritt wurde ihnen verwehrt.

Es kamen immer mehr Personen, die meisten eritreischer Herkunft, und die Stimmung kippte. Die Randalierer bewaffneten sich mit Gegenständen, die sie auf einer Baustelle gefunden hatten, und gingen auf die Polizei los. Die bekam nach und nach massive Unterstützung und konnte am frühen Abend die Lage schließlich beruhigen. Sie nahmen die Personalien von mehr als 200 Personen auf. Lediglich ein Tatverdächtiger kam in Untersuchungshaft.

Er wurde vor zwei Wochen am Amtsgericht Bad Cannstatt wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihm waren drei Steinwürfe auf Polizeibeamte vorgeworfen worden. Eine Woche zuvor war ein Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

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