Zu Prozessbeginn gegen einen 85-Jährigen aus Bad Säckingen hat der Angeklagte die Tat vor Gericht gestanden. Er soll im Mai vergangenen Jahres mit seinem Auto in eine Menschenmenge gerast sein. Dabei starben zwei Menschen.

Bad Säckingen - Im Prozess um die Irrfahrt eines Rentners mit zwei Toten und 27 Verletzten in der Fußgängerzone des baden-württembergischen Bad Säckingen hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er habe anderen Menschen schweres Leid zugefügt, ließ der heute 85-Jährige über seinen Anwalt zum Prozessauftakt am Dienstag vor dem Amtsgericht Bad Säckingen erklären. Er könne nur hoffen, dass die Opfer und deren Angehörige ihm verzeihen. An das Unglück könne er sich nicht erinnern. Offenbar sei er beim Wenden auf Parkplatzsuche vom Bremspedal seines Automatikautos abgerutscht und auf das Gaspedal getreten. Zuvor war er der Anklage zufolge mit einem Fahrradfahrer zusammengestoßen.

 

Das Unglück hatte sich Anfang Mai vergangenen Jahres in der historischen Altstadt von Bad Säckingen ereignet. Das Auto des Mannes war in einer Fußgängerzone in die Menschenmenge gerast. Der Unfall hatte bundesweit eine Debatte über die Kompetenz von Senioren im Straßenverkehr ausgelöst.