Bekommen Abgeordnete das volle Übergangsgeld, wenn sie in die Wirtschaft wechseln? Diese Frage hatte die Landtagsfraktionen lange beschäftigt. Jetzt gibt es eine Einigung - sehr zur Freude von Landtagspräsident Wilfried Klenk.

Stuttgart - Die Reform des umstrittenen Übergangsgelds für ausscheidende Landtagsabgeordnete steht. Demnach werden künftig vom zweiten Monat an alle Erwerbseinkünfte aus einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit auf das Übergangsgeld angerechnet, wie ein Sprecher des Landtags am Donnerstag einen Bericht der „Südwest Presse“ bestätigte. Bisher sei dies schon bei einem Wechsel in den öffentlichen Dienst oder zu einem öffentlich kontrollierten Unternehmen der Fall gewesen.

 

Landtagspräsident Wilfried Klenk (CDU) sagte: „Ich begrüße es, dass wir mit einer einvernehmlichen Neuregelung des Übergangsgeldes für ausscheidende Abgeordnete auf der Zielgeraden sind.“ Er sprach von einer „gerechten Lösung“.

Damit gilt für die Abgeordneten künftig eine Regelung, die für Minister bereits in Kraft ist. Über die Reform der Zahlungen hatten die Fraktionsvorsitzenden von CDU, Grüne, SPD und FDP lange gerungen. Unklar war zunächst der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Klenk sagte weiter, er sei zuversichtlich, dass auch in diesem Punkt schon in Kürze Einvernehmen zwischen allen Fraktionen erreicht werden könne.

Anlass für die Reformdebatte war der nahtlose Wechsel des langjährigen CDU-Abgeordneten Dietrich Birk vom Parlament in die Wirtschaft. Birk stand ein Übergangsgeld in Höhe von 143 980 Euro zu. Grün-Rot forderte danach, dass die Gelder mit dem Einkommen nach der Niederlegung des Mandats verrechnet werden. Übergangsgeld wird sowohl bisher als auch künftig maximal zwei Jahre bezahlt.