Wenn Landesbeamte während des Dienstes Opfer von Gewalt werden, bekommen sie künftig Schmerzensgeld – auch wenn der Angreifer nicht zahlt.

Stuttgart - Landesbeamte bleiben künftig nicht mehr auf ihrem Schmerzensgeldanspruch sitzen, wenn sie während des Dienstes Opfer einer Gewalttat werden. Dies teilten der Vize-Fraktionschef der CDU, Thomas Blenke, und der polizeipolitische Sprecher Sigfried Lorek in Stuttgart mit. Die Beamten müssten dann nicht mehr das Risiko dafür tragen, ob der Angreifer das Schmerzensgeld jemals zahle, sagte Lorek.

 

Das Land erstattet die Summe des gerichtlich festgestellten Schmerzensgelds. Im Gegenzug treten die Staatsdiener ihren Anspruch an den Dienstherrn ab. Die Regelung gilt für alle Beamten und ist nicht nur auf Polizisten beschränkt. Letztere werden oft bei Einsätzen verletzt und konnten ihren Anspruch nicht durchsetzen, weil der Angreifer kein Geld hatte. Vize-Fraktionschef Blenke wies darauf hin, dass die neue geplante Regelung auch zwei Jahre rückwirkend für bereits bestehende Ansprüche gelten soll.

„Ein gutes Signal“

Außerdem umfasse sie auch den Anspruch für rechtswidrige Angriffe außerhalb des Dienstes, wenn diese gerade wegen der Eigenschaft als Beamter entstanden seien, teilten die beiden CDU-Politiker weiter mit. Daniel Jungwirth, Landesvize der Deutschen Polizeigewerkschaft, begrüßte die Regelung: „Es ist ein gutes Signal, wenn die grün-schwarze Landesregierung das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel nun anpackt und umsetzt.“