Im Jahr 2023 haben wieder etwas mehr Alleinerziehende und Paare im Südwesten Elterngeld bezogen. Die Zahl der bewilligten Anträge stieg um rund 2,7 Prozent auf knapp 150.000, meldet die Landeskreditbank.

Wieder etwas mehr Alleinerziehende und Paare aus dem Südwesten haben 2023 Elterngeld bekommen. Die Zahl der bewilligten Anträge stieg um ungefähr 2,7 Prozent auf fast 150 000. Das zeigen vorläufige Zahlen, die die Landeskreditbank (L-Bank) am Donnerstag veröffentlichte. Im Vorjahr waren rund 146 000 Anträge bewilligt worden. Der bisherige Höchststand stammt aus dem Jahr 2020: Damals hatte die Bank einem Sprecher zufolge rund 153 000 Anträge auf Elterngeld positiv beschieden.

 

Das zugesagte Elterngeldvolumen stieg 2023 ebenfalls leicht und lag bei insgesamt mehr als 1,1 Milliarden Euro. Ein Jahr zuvor waren es dem Geschäftsbericht zufolge 1,08 Milliarden. Im Jahr 2019 hatte die Förderbank mit Sitz in Karlsruhe beim Volumen erstmals die Marke von einer Milliarde Euro übersprungen. Der Stichtag für die aktuellen Zahlen war der 15. Dezember 2023.

Digitalisierung und Geschlechterrollen

L-Bank-Chefin Edith Weymayr teilte zu der Bilanz mit: „Das Elterngeld spiegelt zwei große gesellschaftliche Entwicklungen wider: die zunehmende Digitalisierung in nahezu allen Bereichen und die Abkehr von überlieferten Geschlechterrollen.“ Rund 64 Prozent aller 2023 bewilligten Anträge wurden demzufolge online gestellt. Bei fast 104 000 Geburten, für die Elterngeld bewilligt wurde, stellten knapp 52 000 Väter alleine oder mit dem anderen Elternteil gemeinsam den Antrag. Das entspreche einer Quote von fast 50 Prozent, hieß es.

Interessant dürfte werden, wie sich die Änderungen beim Elterngeld auf die Zahlen kommendes Jahr auswirken. Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200 000 haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze bei 150 000 Euro liegen. Zudem wird die gemeinsame Elternzeit begrenzt. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt noch nicht endgültig beschlossen. Die Änderungen sollen für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten.