In hunderten Betrieben im Südwesten steht am Donnerstag der Zoll auf der Matte. Die Beamten wollen herausfinden, ob gegen den gesetzlichen Mindestlohn verstoßen wird – und melden etliche Verdachtsfälle.

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der Eisdiele bis zum Sonnenstudio: Bei Schwerpunktkontrollen hat der Zoll im Südwesten Dutzende mögliche Verstöße gegen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns gesammelt. Das Hauptzollamt Karlsruhe meldete am Donnerstag 23 Verdachtsfälle. Im Bereich des Hauptzollamts Ulm ergaben sich 43 solcher Hinweise, in Heilbronn waren es 25, in Stuttgart 24. Neben dem Mindestlohn ging es auch um Verstöße gegen Meldepflichten oder weitere Verstöße. Insgesamt waren Hunderte Zöllner in Baden-Württemberg im Zuge von bundesweiten Schwerpunktkontrollen unterwegs und überprüften mehrere Hundert Betriebe.

„Wir haben heute vor allem Branchen auf dem Plan, die unseren Erfahrungen nach besonders anfällig für Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße sind“, hieß es von einem Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Ulm. Die Beamten hätten zwischen Ostalb und Bodensee etwa 150 Objekte vom Restaurant über Sonnen- und Nagelstudios bis hin zu Auto-Waschstraßen kontrolliert.

Die möglichen Verstöße müssen nun weiter ermittelt werden

Die möglichen Verstöße müssten nun weiter ermittelt werden, etwa indem vor Ort erhobene Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden. Zu der Zahl der tatsächlichen Verstöße gibt es daher noch keine abschließenden Zahlen. In Stuttgart griffen die Zöllner auch drei illegal Beschäftigte Arbeitnehmer auf.

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro brutto pro Stunde. In der Vergangenheit seien immer wieder Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen festgestellt worden, hieß es von den Hauptzollämtern. Arbeitnehmer seien etwa als Praktikanten oder Studenten bezeichnet worden, oder Stunden seien falsch aufgezeichnet worden, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

An den Kontrollen seien alle 41 Hauptzollämter bundesweit beteiligt, sagte eine Sprecherin der Generalzolldirektion der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg. „Es geht insbesondere um die Branchen, die dem gesetzlichen Mindestlohn unterliegen.“