Der Gemeinderat von Baltmannsweiler hat einem Vergleich der Kommune mit einem fristlos gekündigten Hausmeister zugestimmt. Der 53-Jährige erhält sein Gehalt bis zum 30. Juni, dann wird ihm eine Abfindung von 50 000 Euro netto überwiesen.

Baltmannsweiler - Der vor dem Arbeitsgericht Stuttgart geschlossene Vergleich zwischen der Gemeinde Baltmannsweiler und einem von ihr fristlos gekündigten Hausmeister ist rechtskräftig. In einer nichtöffentlichen Sitzung stimmte der Gemeinderat am Dienstagabend laut dem Bürgermeister Martin König mit einer „qualifizierten Mehrheit“ dafür, dem 53-Jährigen sein Gehalt bis zum 30. Juni weiterzubezahlen und ihm dann – am Ende des Arbeitsverhältnisses – eine Abfindung von 50 000 Euro netto zu überweisen. Im Gegenzug darf die Gegenseite ihre Anschuldigungen gegenüber der Gemeinde nicht länger aufrechterhalten.

 

Wie berichtet, hat der Anwalt des Hausmeisters im Vorfeld des Gütetermins am 25. November massive Mobbingvorwürfe gegen die Verwaltung und den Rathauschef erhoben. Der Hausmeister, der seit mehr als 23 Jahren für die Gemeinde arbeitet und wegen einer chronischen Krankheit einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist, hat in den vergangenen Jahren zehn Abmahnungen und zuletzt die fristlose Kündigung erhalten. Sein Mandant sei drangsaliert und schikaniert worden, um ihn aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen und sein Gehalt zu sparen, so der Anwalt, der vor dem Gerichtstermin von einem „klassischen Mobbingfall wie aus dem Lehrbuch“ sprach.

Der Bürgermeister erachtet die Situation als „befriedet“

Für den stark in die Kritik geratenen Bürgermeister Martin König ist der nun gültige Vergleich „eine Lösung, mit der beide Parteien leben können“. Die Situation sei damit „befriedet“, erklärte er gestern auf Nachfrage. Das Angebot der Abfindung sei im Übrigen vor dem Gütetermin am Arbeitsgericht von der Gegenseite unterbreitet und dort von der Verwaltung angenommen worden, wie er betonte. Auch um einen Verhandlungsmarathon durch möglicherweise mehrere Instanzen zu vermeiden, sei auf den Vergleich eingegangen worden. Angesichts des schwebenden Verfahrens sei er zu den Vorwürfen gegen den Hausmeister nicht ins Detail gegangen.

Der Gemeinderat Dieter Roos (Neue Freie Liste) hat dem Vergleich eigenem Bekunden nach nicht zugestimmt und in der kontrovers geführten Diskussion deutliche Worte gefunden. Er erachte es als „ungeheuerlich“, dass eine Gemeinde so viel Geld in die Hand nehme, um einen Mitbürger „zum Sozialfall zu machen“. Denn im Alter von 53 Jahren, zudem belastet durch eine Krankheit, sei es für den Mann sehr schwer, eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Dieter Roos sieht einen Imageschaden für die Gemeinde

Für die rund 5600 Einwohner zählende Kommune auf dem Schurwald sei ein „gewaltiger Imageschaden“ entstanden und der Gemeinderat habe mit seiner Entscheidung, dem Vergleich zuzustimmen, „die Chance verpasst, diesen aufzupolieren“. Allerdings habe der Anwalt des 53-Jährigen mit dem Abfindungsvorschlag, der nach Ansicht von Dieter Roos gegen die innere Überzeugung seines Mandanten gewesen sei, der Gemeindeverwaltung eine „Steilvorlage“ gegeben. Er, Dieter Roos, habe im Gremium für einen Neuanfang mit dem Mitarbeiter plädiert, aber eine Mehrheit sei anderer Meinung gewesen.

Zu der zählt ein Ratskollege von Roos, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, sich aber dennoch äußert. Er glaubt, bei einer Ablehnung des Vergleichs „wäre der Schaden für die Gemeinde noch größer geworden“. Auch er will nicht ins Detail gehen, was dem Hausmeister vorgeworfen werde, „aber wenn nichts gewesen wäre, wäre die Situation so nicht entstanden“. Natürlich sei die auch nach der Einigung „nicht erfreulich in einem so kleinen Ort, in dem jeder jeden kennt“. Aber er sei sicher, kein Gemeinderat habe es sich am Dienstagabend mit seiner Entscheidung leicht gemacht, „egal, wie er gestimmt hat“.

Kommentar: Es rumort weiter

Nachdem der Gemeinderat von Baltmannsweiler einem Vergleich mit dem geschassten Hausmeister mehrheitlich zugestimmt hat, und die Einigung damit rechtskräftig ist, erachtet der Bürgermeister Martin König die Situation als „befriedet“. Da täuscht er sich jedoch. Die Gemeinde mag sich vordergründig gütlich mit dem langjährigen Mitarbeiter geeinigt haben, aber die Szene im Saal des Arbeitsgerichts, in dem die Frau des 53-jährigen Hausmeisters einen Nervenzusammenbruch erlitten hatte, wirkt ebenso nach wie der zuvor erhobene und nicht entkräftete Mobbingvorwurf gegen die Verwaltung und den Rathauschef.

Baltmannsweiler kommt mit dem Vergleichsvorschlag der Gegenseite in dieser Sache zwar aus den Schlagzeilen. Aber in der kleinen Kommune wird es weiter rumoren. Denn der Vorwurf, die Verwaltung habe einen altgedienten und kranken Mitarbeiter zu unrecht um seinen Arbeitsplatz gebracht und damit dessen Existenz gefährdet, wird weiter die Runde machen.