Die Verwaltung von Baltmannsweiler weist Vorwürfe zurück, sie haben einen schwerbehinderten Mitarbeiter gemobbt. Der Hausmeister geht nun vor das Arbeitsgericht.

Baltmannsweiler - Die Gemeinde Baltmannsweiler und ein langjähriger Mitarbeiter treffen sich am kommenden Montag vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht. Der 53-Jährige wehrt sich gegen eine fristlose Kündigung, die die Verwaltung – offenbar gebilligt vom Gemeinderat – gegen ihn ausgesprochen hat. Sie wirft dem Hausmeister, der seit mehr als 20 Jahren bei der Gemeinde beschäftigt ist, zahlreiche Verfehlungen im Zuge seiner täglichen Arbeit vor.

 

Martin König, der Bürgermeister von Baltmannsweiler, will sich zu der „Personalangelegenheit“ nicht äußern und beruft sich unter anderem auf seine „Verschwiegenheitspflicht“. Es sei in der Vergangenheit „einiges passiert“, erklärt er auf Anfrage nur, ohne konkret zu werden. Und man nehme schließlich auch Rücksicht auf die Familie und den Gesundheitszustand des Mitarbeiters, der seit vielen Jahren unter einer chronischen Krankheit leide und deshalb als schwerbehindert gelte.

Es begann mit einem anonymen Brief

Andreas Spätgens, der Anwalt des 53-Jährigen, wird genauer und von Rücksicht seitens der Gemeinde ist in seinen Ausführungen nicht die Rede. Ganz im Gegenteil. Seiner Ansicht nach handle es sich um einen „klassischen Mobbingfall wie aus dem Lehrbuch“, sagt er. Seit 2005 schon versuche die Gemeinde, seinen Mandanten aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Der anonyme Brief einer Frau etwa, wonach der 53-Jährige Alkoholiker sein soll, sei zum Anlass genommen worden, gegen seinen Mandanten vorzugehen. Gegen die Schreiberin sei seinerzeit ermittelt und eine Geldbuße verhängt worden. Zudem habe sein Mandant medizinisch nachweisen können, dass er nicht trinke, sondern durch seine schwere Krankheit beeinträchtigt sei.

Dennoch sei der 53-Jährige weiterhin „schikaniert“ worden. Er werde kontrolliert und gegängelt, es existierten sogar Dienstanweisungen ausschließlich für ihn – „wenn er in der Gemeinde eine Fahne aufhängen soll, braucht er drei Unterschriften“, erklärt Spätgens überspitzt. Seinem Mandanten werde vorgeworfen, privat mit dem Dienstfahrzeug gefahren zu sein – doch auch das könne er widerlegen. Krampfhaft werde versucht, dem 53-Jährigen Fehler in der täglichen Arbeit nachzuweisen, da gehe es beispielsweise um Lappalien wie „an- und abgeschraubte Ventile“. Spätgens fasst es so zusammen: „Man versucht permanent, ihm Fallen zu stellen, in die er bisweilen auch rein tappt.“ Neben seinen körperlichen Beschwerden, sei sein Mandant inzwischen durch die Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber auch psychisch äußerst angeschlagen.

Andreas Spätgens versucht, mit einem Beispiel die „Willkür“, mit der seines Erachtens gegen den 53-Jährigen vorgegangen werde, zu belegen. Am Mittwoch, dem 16. Oktober, habe man seinen Mandanten in einem Gespräch über die fristlose Kündigung informiert. Zwei Tage später stand in der Lokalzeitung zu lesen, die beiden Hausmeister der Kommune hätten in der Gemeinderatssitzung vom 15. Oktober angesichts des positiven Energieberichts 2012 „ein dickes Lob für die technische Gebäudebetreuung“ erhalten. Die Gemeinde sei hier „sehr gut aufgestellt“, ist da zu lesen. Am Montag darauf habe sein Mandant – einer der beiden Hausmeister – die fristlose Kündigung erhalten.

Bürgermeister weist Vorwürfe zurück

Insgesamt seien zehn Abmahnungen und zuletzt die fristlose Kündigung gegen ihn ausgesprochen worden. Letztere sei schon deshalb nicht wirksam, „weil einem Schwerbehinderten nur mit Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden kann“, weist Spätgens auf einen möglichen formalen Fehler der Kommune hin. Möglicherweise wolle die das übertarifliche Gehalt seines Mandanten sparen, indem sie ihn auf diese Weise los zu werden versuche, so die Vermutung Spätgens zu den Gründen des von ihm unterstellten Mobbings.

Der Bürgermeister Martin König weist die seiner Ansicht nach „völlig aus der Luft gegriffenen“ Vorwürfe „aufs Schärfste zurück, so etwas machen wir nicht“. Die Verwaltung stehe zu ihren Äußerungen dem Mitarbeiter gegenüber und nun bleibe abzuwarten, wie am kommenden Montag das Gericht den Fall beurteile.