Bausparen So erfüllen sie sich ausgefallene Wünsche
Bausparen hilft nicht nur beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Mit einem Bausparvertrag lassen sich auch viele andere Wünsche erfüllen. Ein Überblick.
Bausparen hilft nicht nur beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Mit einem Bausparvertrag lassen sich auch viele andere Wünsche erfüllen. Ein Überblick.
Stuttgart - Er gilt als solides, aber auch etwas angestaubtes Anlageprodukt: Wer Geld in einen Bausparvertrag einzahlt, legt damit den finanziellen Grundstein, um später seinen Traum von den eigenen vier Wänden mithilfe eines zinsgünstigen Darlehens zu ermöglichen. Das wissen die meisten Menschen – dementsprechend gibt es hierzulande nach Angaben des Verbands der Privaten Bausparkassen derzeit rund 28 Millionen Bausparverträge. Dass es neben Hauskauf und Bauen noch viele weitere Vorhaben gibt, die mithilfe eines Bauspardarlehens realisiert werden können, ist hingegen weniger bekannt. Einzige Voraussetzung: Das Geld muss für eine „wohnwirtschaftliche Maßnahme“ verwendet werden. Hinter diesem Schlagwort können sich ziemlich unterschiedliche Dinge verbergen. Einige Beispiele.
Wer sich beim Wohnort nicht festlegen möchte, für den könnte ein sogenanntes Tiny House, das Wohnen auf minimalem Raum ermöglicht, ein Baumhaus oder gar ein Hausboot als Zweitwohnsitz die Lösung sein. Auch solche Wohnformen lassen sich nämlich mit einem Bauspardarlehen finanzieren. Einzige Voraussetzung: Das Zweitdomizil muss ganzjährig bewohnbar sein und Zugang zur klassischen Infrastruktur bieten – es muss also ans Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen sein. Ansonsten sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.
Ein eigener Wellnessbereich mit Sauna und Außenschwimmbecken? Das muss kein Wunschtraum bleiben und lässt sich mit einem Bauspardarlehen finanzieren. „Und wem bisher der Platz für die Modelleisenbahn oder das Laufband gefehlt hat, der kann sich mithilfe eines Bausparvertrags den Traum von einem Hobbyraum verwirklichen“, erklärt Annkathrin Bernritter von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. „Bodenbeläge, Rollläden, Markisen, eine Pergola, die Garage oder die Grundstückseinfriedung können ebenfalls mit Bausparmitteln angelegt oder aufgerüstet werden.“
Ein Bauspardarlehen schafft finanziellen Spielraum für technische Extrawünsche: Eine Fotovoltaikanlage samt Stromspeicher sowie die passende neue Heizanlage für energieeffiziente Wärme sind nur zwei Verwendungsmöglichkeiten. Alarmanlagen für ein erhöhtes Gefühl von Sicherheit oder Fahrstühle und Treppenlifts für mehr Mobilität im Alter sind ebenfalls Optionen. „Sogar der Kabelanschluss für eine größere Programmauswahl oder der Einbau von Smarthome-Technik gelten als wohnwirtschaftlicher Zweck“, so die Bausparkasse LBS.
Selbst lange nach dem Einzug hilft ein Bausparvertrag – nämlich immer dann, wenn eine Renovierung ansteht. Ob Badsanierung, bessere Fenster oder neue Küche: All diese Investitionen lassen sich mithilfe eines Bauspardarlehens finanzieren. Auch ein neuer Anstrich für die Fassade oder eine bessere Wärmedämmung sind wohnwirtschaftliche Maßnahmen, für die man den Vertrag nutzen kann und sollte. Denn im Vergleich zu einem herkömmlichen Ratenkredit von der Hausbank sind die Finanzierungskosten deutlich geringer.
Wer noch am Anfang seiner Planung steht, sollte sicherheitshalber einen Finanzpuffer von 15 Prozent der Kaufsumme einplanen, um alle Nebenkosten für den Bau oder Kauf einer Immobilie berücksichtigen zu können. So lautet die grobe Richtschnur. Mit Nebenkosten sind dabei unter anderem die anfallenden Maklerprovisionen, Architektenhonorare, Notarkosten, Gebühren beim Bauamt, die Grunderwerbsteuer für Wohngebäude und die Kosten für den Hausanschluss gemeint, also Kosten, die nur indirekt mit dem Gebäude zu tun haben. Doch auch solche Ausgaben lassen sich mit einem Bauspardarlehen stemmen. „Teuer kann es außerdem werden, wenn die Gemeinde Anliegerbeiträge erhebt, um angrenzende Straßen und Wege zu verschönern“, so Schwäbisch-Hall-Expertin Bernritter. „Auch hier hilft der Anspruch auf ein Bauspardarlehen weiter.“
Ein Bausparvertrag ist nicht nur für Haus- und Wohnungseigentümer interessant: Auch Mieter können das Bauspardarlehen nutzen, um – in Absprache mit dem Vermieter – ihre Wohnung auszubauen oder aufzuwerten. Ob der Einbau eines offenen Kamins oder Kachelofens, die Nachrüstung einer Alarmanlage, eine neue Einbauküche oder der Austausch der Heizung: All dies und noch vieles Weiteres mehr dürfen Mieter offiziell mit ihrem Bausparvertrag finanzieren, so die Angaben der LBS. Die Bausparkasse benötigt allerdings einen Nachweis über die Mittelverwendung. Die Handwerkerrechnungen sollten daher nicht allgemein gehalten sein, sondern präzise Auskunft geben über die Baumaßnahme. Vermieter wiederum dürfen einen Bausparvertrag auch für den Erwerb oder die Renovierung der Immobilie einsetzen. Dabei dürfen Zinsen und Gebühren von der Einkommensteuer abgesetzt werden.