Ist die Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses in eine Moschee planungsrechtlich zulässig? Mit dieser Frage beschäftigt sich Unterensingen, weil die islamische Reformgemeinde Ahmadiyya Muslim Jamaat mit einer Bauvoranfrage an die Gemeinde herangetreten ist. Sie erwägt, das Restaurant „Silberdistel“ in der Kelterstraße zu erwerben und als Gebetshaus zu nutzen. Vor der Kaufentscheidung will sie nun klären, wie die Realisierungschancen für das Vorhaben stehen.
Die Ahmadiyya-Gemeinde hat schon sehr konkrete Vorstellungen, wie die Räume genutzt werden sollen. Für die Gemeindemitglieder, die laut Ahmadiyya vor allem in Nürtingen und in der Filderregion wohnen, soll die Moschee als Ort für die täglichen fünf Gebete sowie für sonstige Zusammenkünfte an den Wochenenden dienen. Ausgelegt wäre sie für bis zu 85 Personen, heißt es in der im Rathaus eingereichten Projektbeschreibung. Und: „Es ist nicht zu erwarten, dass Mitglieder anderer Städte anreisen, da diese in der Regel vor Ort eigene Räumlichkeiten haben.“ Große Eingriffe seien „auch aus finanziellen Gründen vorerst nicht geplant“.
Einen kommerziellen Betrieb schließe man aus. Die Küche würde lediglich zur Verpflegung der Gemeindemitglieder „mit Kleinstgerichten zu bestimmten Anlässen“ benötigt. Zwingend notwendig wäre es den Unterlagen zufolge, die bisherige Betriebswohnung künftig dem Imam und seiner Familie zur Verfügung zu stellen. Er werde von der Gemeine angestellt und sei mehr als nur ein Geistlicher, der die Pflichtgebete zu leiten habe. Vielmehr sei seine ständige Anwesenheit erforderlich, um die Moschee stets zugänglich zu halten. Zudem übernehme er alle verwalterischen Aufgaben und führe auch hausmeisterliche Tätigkeiten aus.
Wie der Bürgermeister Sieghard Friz in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates betonte, habe sich die Verwaltung „sehr intensiv mit dem Vorhaben befasst“. Dennoch könne man nicht alle Fragen der Ahmadiyya Muslim Jamaat abschließend beantworten. Und schon gar nicht grünes Licht geben: „Die Entscheidung über Genehmigung oder Versagung der Bauvoranfrage obliegt dem Landratsamt Esslingen als Baurechtsbehörde für Unterensingen.“ Grundsätzlich sei ein Gebetshaus an dieser Stelle denkbar, erläutert Friz in einer Stellungnahme: „Nach aktueller Rechtssprechung ist die Errichtung einer Moschee in einem Gewerbegebiet möglich, wenn dies im Bebauungsplan nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.“ Das sei im Bebauungsplan Obere Au nicht der Fall. Der Knackpunkt: In einem Gewerbegebiet dürften nur Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter eines dort angesiedelten Gewerbebetriebes wohnen. Das jedoch sei hier nicht gegeben, sagt Friz. Der Imam sei zwar eine Aufsichtsperson, aber eine Moschee eben kein Gewerbebetrieb.
Auch bei der Fassadengestaltung gibt es Bedenken. Die Religionsgemeinde würde gern ein großes Element aus Stahlbauteilen errichten, das „für die Erkennung des islamischen Sakralbaus architektonisch relevant“ sei. Der Bebauungsplan aber schreibe vor, „dass Außenwände in gedeckten, stumpfen Farben zu halten sind und keine reflektierenden Materialien verwendet werden dürfen“, räumt Friz ein. „Fraglich ist, ob sich das geplante geschwungene Element in die Umgebungsbebauung einfügt.“