Beamtenhochschule Ludwigsburg Illegale Zulagen fließen auf Lebenszeit
Rechtswidrig sind die Zulagen für 13 Professoren der Beamtenhochschule – trotzdem werden sie lebenslang weiter gezahlt, ergab jetzt eine Prüfung. Der Grund: Vertrauensschutz.
Rechtswidrig sind die Zulagen für 13 Professoren der Beamtenhochschule – trotzdem werden sie lebenslang weiter gezahlt, ergab jetzt eine Prüfung. Der Grund: Vertrauensschutz.
Gesetzesverstöße dürfen sich nicht lohnen – diesen Satz würde wohl jeder unterschreiben. An einer Ausbildungsstätte für Beamte wie der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg dürfte es darüber erst recht keine Diskussionen geben. Doch just dort wird die Regel auf den Kopf gestellt, und das noch auf viele Jahre hinaus: Lebenslang werden 13 Professorinnen und Professoren von Zulagen profitieren, die sie – weil rechtswidrig – so nie hätten bekommen dürfen. Die Steuerzahler wird das viele Hunderttausende, auf mittlere Sicht wohl Millionen Euro kosten.
Was die Öffentlichkeit eigentlich empören müsste, klang im Abschiedsinterview des Rektors ganz geschäftsmäßig. In der „Ludwigsburger Kreiszeitung“ blickte der nicht wiedergewählte Wolfgang Ernst (61) zufrieden auf seine sechsjährige Amtszeit zurück. „Einige Sachen“ habe er „gut hinbekommen“, resümierte er: Man habe die Zulagenaffäre aufgearbeitet und die Amtszeit seiner Vorgängerin, Claudia Stöckle. Von den Professoren, die zu Unrecht zusätzlich mit etwa 1500 Euro pro Monat bedacht wurden, werde man nichts zurückfordern: „Das ist rechtlich alles geklärt und abgeschlossen.“
Kurz vor dem Amtsantritt der neuen Rektorin, der österreichischen Kurzzeit-Ministerin Iris Rauskala, schloss Ernst damit ein gut zehn Jahre dauerndes, für die Hochschule höchst belastendes Kapitel. Den vorläufigen Endpunkt der Affäre hatte ein Prozess vor dem Landgericht Stuttgart markiert. Dort wurde der Vorgänger Stöckles als Rektor, Walter Maier, Ende 2020 wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Kurz vor seiner Pensionierung Ende 2011, so das Gericht, hatte er den 13 Lehrkräften ohne Rechtsgrundlage Zulagen gewährt. Obwohl alle seit vielen Jahren in Ludwigsburg tätig waren, erhalten sie seither einen für Neuberufene reservierten monatlichen Aufschlag. Mit diesem Trick versüßte Maier ihnen den Wechsel von der alten C-Besoldungsklasse in die neue, stärker leistungsbezogene W-Besoldung.
Unterm Strich verbesserten sich die Professoren damit um etwa 500 Euro monatlich. Zudem, das war ihnen wichtig, wirken sich die Zulagen auch aufs Ruhegehalt aus. Weil der Rechtsverstoß den Empfängern, darunter auch Juristen, nicht bewusst gewesen sei, stellte das Gericht die Verfahren gegen hohe Geldauflagen ein: Alle zahlten mehr als 20 000 Euro, womit der Vorteil von rund vier Jahren abgeschöpft wurde. Ex-Rektor Maier hatte zuvor, in einem Vergleich mit dem Land, 180 000 Euro Schadenersatz geleistet. Schon bis 2016 waren mehr als 400 000 Euro Schaden aufgelaufen, seither steigt der Betrag Jahr um Jahr weiter – bis der letzte Professor das Zeitliche segnet.
Nach dem Urteil begann in Ludwigsburg die Prüfung, ob man Geld zurückfordern könne und die Zulagen wirklich weiter zahlen müsse. Die frühere Rektorin Stöckle, die die Affäre aufgedeckt hatte, hatte 2013 noch auf „Vertrauensschutz“ gepocht. Inzwischen sieht sie das anders: Ihr Rektorat sei damals von den Professoren „getäuscht worden“, nur deshalb habe man das Geld weiter gewährt; heute stehe einer Rücknahme nichts im Wege.
Nach anderthalb Jahren Prüfung kam die Hochschule jetzt zum gegenteiligen Ergebnis. Eine Rücknahme der Bescheide „wäre aussichtslos“, so ein Sprecher, das habe man sich von externen Juristen bestätigen lassen. Daher werde man kein entsprechendes Verfahren einleiten. Auch das Wissenschaftsministerium von Theresia Bauer (Grüne), das auf die Zuständigkeit der Hochschule verweist, sieht keine Möglichkeit zur Korrektur. Es gebe keine neuen, „entscheidungserheblichen Sachverhalte“, die eine Rücknahme erlaubten, so eine Sprecherin. Ein neuer Versuch wäre „nicht sinnvoll und würde allenfalls zu vermeidbaren Prozesskosten führen“. Der Vertrauensschutz gelte somit fort. Wie das der Öffentlichkeit zu vermitteln sei? Die begünstigten Professorinnen und Professoren, lässt Bauer mitteilen, hätten ja „erhebliche Zahlungen an die Staatskasse“ geleistet.
Zu Unrecht gewährte Zulagen fließen weiter – für die Steuerzahler sei das „natürlich kaum nachvollziehbar“, sagt Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler. Umso wichtiger sei es, dass bei der Bewilligung künftig stets eine ausreichende Kontrolle durch das Land gewährleistet sei. Möller: „Solche Fälle wie in Ludwigsburg dürfen sich nicht wiederholen.“