Bebauungsplan für das Leonhardsviertel Stadt läutet das Ende des Stuttgarter Rotlichtviertels ein

„Wenig Lebendigkeit“ tagsüber im Leonhardsviertel Foto: /Mario Esposito

Das Leonhardsviertel befindet sich bereits stark im Umbruch. Am Dienstag beginnt im Rathaus nun der Prozess zum Verbot von Bordellen, bordellartigen Betrieben und Wettbüros.

Die Stadtverwaltung startet am nächsten Dienstag die Planung für ein Prostitutionsverbot im Stuttgarter Rotlichtviertel. Bordelle und bordellartige Betriebe wären ebenso untersagt wie Spielhallen und Wettbüros. Bürgermeister Peter Pätzold (Grüne) bringt nach jahrelanger Hängepartie die Ratsvorlage für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Leonhardsviertel“ ein. Eine Woche später wird dann der Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Mitte Dezember hatte bereits eine Mehrheit im Rathaus entschieden, derlei Etablissements den Betrieb zu untersagen. CDU, AfD und FDP konnten das nicht verhindern. Die Betreiber laufen gegen das Vorhaben seit langem Sturm. Die Verwaltung meint aber, die Ziele des Bebauungsplans, das Viertel attraktiver für Bewohner und Besucher zu gestalten, würden höher gewichtet als das Interesse der Eigentümer an einem gesicherten Bestandsschutz.

Alter Plan von 1935 kennt keine Bordelle

Der neue Textbebauungsplan ändert und ergänzt alte Festsetzungen wie die Ortsbausatzung von 1935, die Begriffe wie Vergnügungsstätten und Wettbüros nicht kannte und auch keine Hinweise auf Bordelle und bordellartige Betriebe wie Animierlokale gibt. Hinweise auf letztere liefern Textbebauungspläne von 1985 und 2003. Demnach waren diese Gewerbebetriebe ausnahmsweise für den Fall zulässig, „wenn eine Aufgabe oder Reduzierung einer Einrichtung am bisherigen Standort im Leonhardsviertel erfolgen würde“. Allerdings gebe es solche Fälle nicht. Damit will die Verwaltung klarstellen: entgegen anders lautender Beteuerungen der Gegenseite seien deren Betriebe weder genehmigt noch genehmigungsfähig.

Gemeinderat und Verwaltung agieren auf Basis einer „Vergnügungsstättenkonzeption“. Sie sieht vor, Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes sowie Bordelle, bordellartige Betriebe und Wettbüros in allen Baugebieten auszuschließen - mit Ausnahmen in „A-, B- und C-Zentren gemäß des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts“. Dort würden „zur Bedarfsdeckung“ Zulässigkeitsbereiche festgelegt. Das Leonhardsviertel befindet sich außerhalb des A-Zentrums „Citybereich“, in dem es ausreichend Betriebsflächen gebe.

Viertel soll bunter werden

Ziel sei, das Ausgehviertel, das durch neue Gastronomie bereits attraktiver geworden ist, mit einem Mix aus kulturellen, gewerblichen, sozialen und urbanen gemischten Nutzungen zu stärken. Das Quartier und das benachbarte Bohnenviertel befinden sich auch wegen des Neubaus des Hauses für Film und Medien anstelle des Breuninger-Parkhauses und des absehbaren Abrisses der Züblin-Garage im Umbruch. Um „Trading-down-Prozesse“ zu verhindern, müssten „bordellartige Betriebe und Wettbüros sowie Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Diskotheken und Tanzlokalen“ untersagt werden. Stattdessen soll den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung Vorrang eingeräumt werden. Die Stadt verweist auf die Nutzungskonflikte mit Einrichtungen für Kinder, Spielplätze und auf die Jakobschule, die sich nicht mit Straßenprostitution und Bordellen vertragen würden.

Ein weiterer Grund für die Radikalkur ist die „besondere städtebauliche Prägung des Leonhardsviertels als eines der wenigen Quartiere in Stuttgart, in welchem die historische Bau- und Stadtstruktur weitgehend erhalten und ablesbar geblieben ist“. Die Prostitution führe dazu, dass die Bürger das historisch und städtebaulich besondere Gebiet meiden würden. In den letzten Jahren hätten aber neue gastronomische Angebote das Potenzial des Viertels aufgezeigt, das tagsüber „wenig Lebendigkeit“ aufweise.

Gentrifizierung verhindern

Um die soziale und kulturelle Struktur zu erhalten und eine Gentrifizierung zu verhindern, hat der Gemeinderat eine Milieuschutzsatzung beschlossen und wird auch ein Quartiersmanagement einrichten. Der finale Satzungsbeschluss wird im zweiten Quartal dieses Jahres gefasst. Bürgermeister Pätzold ist bestrebt, noch vor der Kommunalwahl am 9. Juni eine Abstimmung herbeizuführen. Hintergrund ist die Sorge, dass ein Rechtsruck im Gemeinderat andere Mehrheitsverhältnisse herbeiführen könnte.

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