Berufung am Landgericht Stuttgart Geldstrafe und Tierhalteverbot für Schäferin

Zeitweise waren die Schafe der Frau auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in der Esslinger Pliensauvorstadt untergebracht. Im Berufungsverfahren wurde das Tierhalteverbot gegen die Frau nun bestätigt. Foto: Archiv-Caroline Holowiecki

Jahrelang hat eine Frau mit ihrer Herde Flächen in der Region beweidet, bevor ihr die Tiere entzogen wurden. Im Berufungsverfahren am Stuttgarter Landgericht wird klar, wie schwerwiegend ihre Verfehlungen tatsächlich waren.

Die Liste ist so lang, dass es schwer ist, der Aufzählung im Detail zu folgen. Es geht um zahlreiche Tiere, die über eine längere Zeit teils erheblich leiden mussten. Zunächst ist von Schafen und Ziegen die Rede – eine dreistellige Zahl –, zu einem großen Teil stark vernachlässigt und verwahrlost, mitunter ohne Zugang zu Wasser und Futter, mangelernährt, von Parasiten befallen, teils mit dramatischen Infektionen und Erkrankungen. Vier Tiere mussten eingeschläfert werden. Drei Nymphensittiche werden genannt, angetroffen in einer dunklen Scheune bei vier Grad innen ohne Wasser und ohne Wärmequelle. Die Aufzählung geht weiter mit 54 Kaninchen, teils mit überlangen Krallen und Zähnen, teils krank, teils ohne Nahrung und auf verkotetem, feuchtem Untergrund. Zuletzt wird von drei Ponys berichtet, hochgradig von Parasiten befallen, ohne Wasser, mangelernährt.

 

Erst klappte die Tierhaltung, dann häuften sich die Klagen

Es ist eine schauerliche Liste tierschutzrechtlicher Verfehlungen, die zwei Gerichte nun so bestätigt haben. Vorgefunden wurden die Zustände im Dezember 2018 vom Veterinäramt des Kreises Esslingen auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Esslingen. Verantwortlich: eine Schäferin, Jahrgang 1973, die mit ihrer Herde ab 2015 Flächen in Esslingen und im Stuttgarter Eichenhain beweidet hatte. Einige Zeit hatte das gut funktioniert, dann häuften sich Klagen. Es ging um entlaufene Schafe, mangelhaft beweidete Flächen, kranke und tote Tiere, Tiere ohne Wasser. Die Schäferin ihrerseits beklagte sich über mangelnde Unterstützung der Behörden. Im April 2018 kündigte die Stadt Stuttgart den Beweidungsvertrag mit ihr und verhängte ein Tierhaltungsverbot „wegen tierrechtlicher Verfehlungen“, das später sowohl vom Verwaltungsgericht als auch vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde. Die Stadt Esslingen kündigte die Verträge ebenfalls, das Landratsamt stellte sie wegen zu vieler und daher, so hieß es, kranker oder schlecht ernährter Tiere unter Beobachtung. Ende 2018 wurden der Frau schließlich sämtliche Tiere entzogen.

Berufung gegen das Tierhalteverbot eingelegt

Einen Schuldspruch in der Sache gab es bereits im Juni 2021. Da verurteilte das Amtsgericht Esslingen die Schäferin wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz zu fünf Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem wurde die Frau mit einem fünfjährigen Tierhalteverbot belegt. Gegen diese Entscheidung legte sie Rechtsmittel ein. Das zweitägige Berufungsverfahren fand jetzt am Landgericht Stuttgart statt. Mehrere Veterinäre schilderten die Zustände, die sie mit Bildmaterial dokumentiert hatten.

Die Frau, die heute in Niedersachsen lebt und nach eigenen Angaben eine landwirtschaftliche Ausbildung und eine Weiterbildung mit tiermedizinischem Charakter hat, wies sämtliche Vorwürfe energisch von sich. Fotos seien Fake, Wasser sei absichtlich ausgeschüttet worden, monierte sie in ausschweifenden Redebeiträgen. Einige Tiere habe sie aus schlechter Haltung aufgenommen, daher deren gesundheitliche Probleme, Augenentzündungen von Kaninchen rührten wohl von Piksern mit Stroh, und ihre Sittiche – Vögel, die ursprünglich aus Australien stammen – seien die Kälte gewöhnt . Der Schafscherer sei nicht mehr gekommen, nachdem man ihren Ruf geschädigt habe.

Die Schäferin zeigt sich gänzlich uneinsichtig

„Es kann nicht sein, dass ein Veterinäramt so lügt. Haben die nicht irgendeinen Eid geschworen?“, wetterte sie. In Summe zeigte sie sich gänzlich uneinsichtig. So sehr, dass sie mehrfach kurz davor war, sich mit ihrer Pflichtverteidigerin zu überwerfen. „Ich gehe nicht davon aus, dass hier irgendjemand für Recht sorgen will“, polterte die Schäferin.

Das Landgericht hob das Urteil des Amtsgerichts schließlich auf und milderte die Sanktionen ab. Statt fünf Monaten Haft auf Bewährung verhängte der Richter eine Geldstrafe zu 120 Tagessätzen à zehn Euro. Das fünfjährige Tierhalteverbot bleibt indes bestehen. Laut der Verteidigerin will die Schäferin in Revision gehen, dann vor dem Oberlandesgericht.

Weitere Themen