Darf Stefan Mappus als „Betroffener“ am EnBW-Ausschuss teilnehmen? Sein Wunsch wirft schwierige Rechtsfragen auf und wäre ein Unikum in der baden-württembergischen Landespolitik. Nächste Woche will das Gremium entscheiden.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal wird in einer Sondersitzung am nächsten Dienstag entscheiden, ob der frühere Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) den Status eines „Betroffenen“ sowie ein Frage- und Antragsrecht erhält. Dies hat der Ausschussvorsitzende Klaus Herrmann (CDU) am Mittwoch nach einer Besprechung mit den Obleuten der Fraktionen mitgeteilt. Das Gremium folge damit einem Antrag der CDU, „sobald als möglich“ eine Sitzung anzusetzen. Die Landtagsverwaltung solle bis zu dem Termin zu juristischen Sachfragen aus dem Ausschuss Stellung beziehen.

 

Mappus hatte den Status des Betroffenen Ende voriger Woche durch einen neuen Rechtsvertreter, den Münchner Strafrechtsexperten Bernd Schünemann, fordern lassen. Es sei „rechtlich zwingend“, ihm diese Stellung einzuräumen, schrieb der emeritierte Professor an den Landtag. Zur Begründung verwies er auf einen Passus im Untersuchungsausschussgesetz, wonach jemand Betroffener sei, wenn das Gremium ihm eine „persönliche Verfehlung“ bescheinigen wolle.

CDU will Mapus als Betroffenen zulassen

Die Landtags-CDU sieht die Voraussetzungen bei Mappus als erfüllt an, wie ihr Obmann Alexander Throm mitteilte. Zu einem möglichen Frage- und Antragsrecht sagte er zunächst nichts. Skeptisch äußerten sich hingegen die Obleute von Grünen und SPD, Ulrich Sckerl und Sascha Binder: Man könne die Frage erst nach Klärung aller Rechtsfragen beantworten. Frühere Ausschüsse hätten gute Gründe gehabt, den Betroffenen-Status wegen des Schutzes der jeweiligen Person nicht zu gewähren, sagte Sckerl. „Schnellschüsse sind fehl am Platz“, man müsse für ein geordnetes Verfahren sorgen, sagte Binder.

Beide zeigten sich überrascht über die frühe Festlegung der CDU, noch vor der Prüfung aller Rechtsfragen. Zudem erinnerten sie daran, dass Mappus sich bereits zwei Mal vor dem Ausschuss äußern konnte und somit „umfassendes rechtliches Gehör“ erhalten habe.