Eine Grundvoraussetzung dafür ist, das Netz an ehrenamtlichen Bewährungshelfern weiter zu spannen, deren Zahl in den nächsten Jahren sukzessive auf rund Eintausend zu steigern, so Haas. Maximal fünf Klienten darf ein Ehrenamtlicher parallel betreuen, wobei die jeweiligen Fälle "mit großer Sorgfalt ausgesucht werden", so Haas. Kapitalverbrecher, Sexualstraftäter und Menschen mit schweren Persönlichkeitsstörungen, deren Betreuung umfassende sozialpädagogische Kenntnisse erfordern, werden von vorneherein nicht zugewiesen. "Die ehrenamtlichen Mitarbeiter werden nur mit solchen Fällen betraut, die sie nicht überfordern und die ihren Kompetenzen angemessen sind", sagt Haas. Zu den Aufgaben der ehrenamtlichen Mitarbeiter gehört etwa, verurteilten Drogenhändlern, Betrügern, notorischen Schwarzfahrern oder Ladendieben bei deren Alltagsproblemen wie Behördengängen oder der Jobsuche zu helfen und dafür zu sorgen, dass die Bewährungsauflagen eingehalten werden.

 

Langfristig will das Land Baden-Württemberg mit der Vergabe der Bewährungshilfe an Neustart zehn Prozent der bisherigen Kosten einsparen. Eine wichtige Zielvorgabe war zudem, eine Verbesserung in der Betreuung zu erreichen. Zentraler Indikator ist dabei die so genannte Widerrufsquote, also jene Fälle, in denen wegen neuer Straftaten oder erheblicher Verstöße gegen die Auflagen die Bewährung vom Richter zurückgenommen wird - was in der Regel zur Inhaftierung des Straftäters führt. Die Quote sei in den letzten Jahren von 21,5 auf 18,5 Prozent gesenkt worden, so Haas. Aktuell liege sie sogar bei 18,2 Prozent und damit signifikant unter dem bundesweiten Durchschnittswert. "Mit jedem Bewährungsklienten, der nicht rückfällig wird", betont Michael Haas, "spart das Land erhebliche Kosten, die bei einer Haftstrafe anfallen würden."